THEO VAN GOGH : WAS DARF SATIRE (NOCH)?  DIE STAATSSATIRE BÖHMERMANN

was darf Satire? Große Aufregung über Jan Böhmermann, weil er Journalisten und Politiker, die ihm nicht passen, im RAF-Style zur Fahndung ausgeschrieben hat. Medienleute und Politiker als Terroristen darstellen? Muss man mögen.

Meine Toleranzbereitschaft ist groß, davon handelt auch die aktuelle Kolumne. Wenn der ZDF-Satiriker so etwas lustig findet, soll er’s machen. Woran ich mich in dem Fall störe, ist, dass ich so einen Quatsch über meine Gebührengelder finanzieren muss.

Ich weiß nicht, ob Böhmermann und seine Vorgesetzten mal in die Rundfunkstaatsverträge geschaut haben. Da ist ziemlich genau festgelegt, was der Programmauftrag von ARD und ZDF ist. Im Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk steht zum Beispiel, dass der NDR in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen habe. Ähnliches findet sich in den Statuten aller öffentlich-rechtlichen Sender. Dafür haben die Rundfunkanstalten in Deutschland Befugnisse, die sonst nur Finanzämter haben.

Auch bei Böhmermann fällt auf, dass es immer in eine Richtung geht. Man muss sich nur für einen kurzen Moment vorstellen, was los wäre, wenn er nicht Christian Lindner, Wolfgang Kubicki und den “Welt”-Chefredakteur Ulf Poschardt als die gefährlichsten Menschen Deutschlands gezeichnet hätte, sondern Robert Habeck, Annalena Baerbock und die Verantwortlichen bei der “Zeit” und der “Taz”. Es ist fraglich, ob er das überlebt hätte. Und Hand aufs Herz: Gäbe es nicht gute Gründe, Robert Habeck für weit gefährlicher als Christian Lindner zu halten?

Herzlicher Gruß

Ihr

Jan Fleischhauer