| Darum ist es wichtig: Die Ausnahme ist keine wirkliche Ausnahme mehr, sondern wird langsam zur Regel: Der Schweizer Bundesrat hat im Fall der Credit Suisse und ihrer Übernahme durch die UBS einmal mehr zu Notrecht gegriffen. Er verabschiedete am letzten Donnerstag eine Verordnung zur Liquiditätssicherung, die er am Sonntag bereits wieder abänderte und die sich auf die in der Verfassung vorgesehenen Notrechtsbestimmungen stützt. Man habe notrechtlich handeln müssen, um die Stabilität der Schweizer Volkswirtschaft und des Finanzsystems zu sichern, argumentierte die Landesregierung. Zum Bericht |
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