THEO VAN GOGH „UN“-RECHTSSTAAT / NEU !
„Gefährliche Gleichschaltung: Gefaesertes Disziplinarrecht soll auch für Richter gelten
Einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Aufhebung der Gewaltenteilung und der Verwandlung der Bundesrepublik in eine Art Demokratur hat heute das Kabinett beschlossen: Das gefaeserte Disziplinarrecht soll nun auch für Richter gelten.
Richter ohne Prozess rauswerfen, wenn die Politikern nicht mehr passen
Und zwar unter Umgehung rechtlicher Verfahren: So sollen nach dem neuen Disziplinarrecht die zuständigen Behörden alle, selbst härteste Disziplinarmaßnahmen (Entfernung aus Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts usw.) gegen (Rechts-)“Extremisten“ alleine per Verfügung aussprechen, d.h. unter Umgehung des ordentlichen Rechtsweges von Disziplinarklagen.
Gekrönt wurde die perfide Agenda heute durch einen Beschluss der Bundesregierung: „Die Pläne der Bundesregierung für eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst sollen auch Richterinnen und Richter umfassen. Das entschied das Kabinett und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats ein. Die Länderkammer hatte gebeten zu prüfen, ob die richterrechtlichen Beendigungsgründe so angepasst werden könnten, dass bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zwischen Beamten und Richtern gleiche Maßstäbe gelten.“ (Quelle)
Ab wann ist man Extremist?
Die entscheidende Frage, die sich stellt: Ab wann gilt ein Beamter bzw. ein Richter als „Extremist“? Fällt dieses Urteil die Exekutive? Und wer spricht schließlich Recht gegen ihn? Ein politisch einwandfreier Richter mit SPD- oder Grünen-Parteibuch?
Gekoppelt mit der von Faeser hier ebenfalls angezielten Beweislastumkehr, mit Bespitzelung, Aushebelung des Postgeheimnisses (im Corona-Lockdown!), Telefon- und Internetüberwachung scheint hier ein Plan gesponnen zu werden, der stärker als je einer zuvor seit 1989 dem modrigen SED Geruch verströmt.
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