THEO VAN GOGH SOCIETY: EINE DIGITALE ZENSUR WIE ES SIE IN DER HUMANGESCHICHTE NOCH NIE GAB/ PUTIN & XI KÖNNTEN NEIDISCH WERDEN!

Digitalgesetz der EU:Volltreffer,Pressefreiheit versenkt

Kommentar von Michael Hanfeld FAZ – 22.1.2022  – Thierry Breton, rechte Hand des neuen Sherrifs?  Aus Brüssel ertönt großer Jubel: Mit dem „Digital Services Act“ will die EU die Netzkonzerne zügeln. Doch was geschieht? Es geht der Pressefreiheit an den Kragen.

Um große Sprüche sind die Spitzen der europäischen Politik wirklich nicht verlegen, wenn es darum geht, sich selbst zu loben. Da kann gar nicht dick genug aufgetragen werden. Kaum war der „Digital Services Act“ (Digitale-Dienste-Gesetz) vom Europäischen Parlament am Donnerstag angenommen, twitterte der Binnenmarktkommissar Thierry Breton: „Zeit, Ordnung in den Wilden Westen zu bringen – ein neuer Sheriff ist in der Stadt, der DSA“. Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken (SPD) erklärte nicht minder großspurig: „Als neues digitales Grundgesetz für Europa wird der Digital Services Act die Internetgesetzgebung auf ein völlig neues Fundament stellen.“

Europa ist also endlich ganz weit vorn, zeigt es den Digitalgiganten und befreit die Internetbürger vom Joch der GAFA, wie man die Oligopolisten aus dem Silicon Valley nennt. Das mit dem Fundament darf man in der Tat wörtlich nehmen, den Konzernen werden bei illegalen Inhalten, Datenauswertung und personalisierter Werbung Schranken auferlegt, sie müssen Transparenzpflichten erfüllen und es den Nutzern leichter machen, sich nicht tracken zu lassen. Nur leider hat das tolle Fundament der Digitalgesetzgebung einen bedeutenden Riss: Die Pressefreiheit gilt in diesem „Grundgesetz“ nicht. Der „neue Sheriff“ hat sie erledigt, wenn im Trilog, also der Abstimmung über das Gesetz zwischen EU-Kommission, Parlament und den Mitgliedstaaten nicht noch etwas verändert wird.

Was im Kleingedruckten steht

Kann das sein? Man muss, wie stets, wenn aus Brüssel mächtiges Tamtam kommt, das Kleingedruckte lesen. Dieses findet sich im Fall der Pressefreiheit in Artikel 12 Absatz 1 des Digital Services Act. Artikel zwölf buchstabiert zahlreiche Pflichten der Digitalkonzerne aus. Da heißt es zunächst: „Die Anbieter von Vermittlungsdiensten nutzen faire, diskriminierungsfreie und transparente allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten verfassen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in klarer, einfacher, benutzerfreundlicher und eindeutiger Sprache und stellen sie in leicht zugänglicher und maschinenlesbarer Form in den Amtssprachen des Mitgliedstaats, auf den der Dienst ausgerichtet ist, öffentlich zur Verfügung.“

So weit, so gut. Weiter heißt es: „In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen achten die Anbieter von Vermittlungsdiensten die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus und andere Grundrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Charta und den für Medien geltenden Bestimmungen in der Union verankert sind.“

Das klingt verbindlich und ist, wie die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ in einer Presseerklärung schreiben, „besser als nichts“. Es ist „besser als nichts“, weil sich in der Vorlage der EU-Kommission gar kein Satz zur Einhaltung der Pressefreiheit fand. Aber es ist schlechter als das, was der Rechtsausschuss und der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments vorschlugen, nämlich ins Gesetz zu schreiben, dass die „Meinungsfreiheit“ nicht nur zu „achten“ sei, sondern, dass sie gilt, dass sie die Grundlage des Publizierens im Internet ist. Ob sie das ist, kann man angesichts der jetzigen Wortwahl des Gesetzes für Auslegungssache halten.

Sie kann bedeuten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformkonzerne über der Pressefreiheit stehen und die Konzerne nach ihrem Gutdünken entscheiden, was auf ihren Plattformen veröffentlicht werden darf und was nicht, auch wenn es sich dabei um rechtmäßige Presseveröffentlichungen handelt. Dass dies in Zensur münden kann, die der Digital Services Act in der vom EU-Parlament beschlossenen Form auch noch sanktioniert, illustrieren BDZV und VDZ mit einem markanten Beispiel: Nach seinen AGB entscheide Facebook beispielsweise, ob Nutzer „legale Presseartikel über die Möglichkeit eines Laborunfalls als Corona-Ursache zu Gesicht bekommen oder nicht“.

Die „Nonchalance, mit der das EU-Parlament Grundsätzen der Presse- und Informationsfreiheit für den Pressevertrieb über Monopolplattformen wie Facebook eine Absage erteilt hat“, sei „bemerkenswert“, sagen die Verbände. Die „offenbar politisch gewollte Auslieferung der Presse- und Meinungsfreiheit an das Management von Facebook & Co.“ erscheine „umso problematischer, als eine wachsende Zahl jüngerer Menschen unsere Medien praktisch ausschließlich über soziale Netzwerke rezipiert“.

Die Verbände liegen richtig. Die frühere Bundesregierung hat im EU-Ministerrat die Position vertreten, dass die Digitalkonzerne die freie Presse nicht ausschalten dürfen. Mal sehen, was die Ampelregierung von der Pressefreiheit hält.