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Ehemaliger Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier – Staatlich verordnetes Gendern wäre „verfassungsrechtlich unzulässig“

Sonntag, 07.08.2022, Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagt, dass staatlich verordnetes Gendern unzulässig sei. Aus dem Grundgesetz würden sich keine Vorschriften ergeben. In der Amtssprache staatlicher Einrichtungen sei jedoch geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, sagt er.

In einem Gutachten hat Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, festgestellt, dass staatlich verordnetes Gendern „verfassungsrechtlich unzulässig“ wäre, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Das gelte auch für Schulen, „zumindest solange die Verwendung geschlechtergerechter Sprache sich nicht im allgemeinen Sprachgebrauch widerspiegelt“. Papier zufolge sei das nicht der Fall – auch wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und an Universitäten zunehmend gegendert wird. Papier war von 2002 bis 2010 oberster Richter am Bundesverfassungsgericht.

Papier: Gendern in der Amtssprache, aber keine Vorschriften im Grundgesetz

In der Amtssprache staatlicher Einrichtungen, die sich an „individuelle Bürger“ wendet, sei aber die geschlechterspezifische Anrede zu verwenden, sagt Papier. Das sei auch im Bundesgleichstellungsgesetz festgelegt. Der Hintergrund sei das Achtungsrecht der empfundenen Geschlechterzugehörigkeit. Das könne auch bedeuten, dass Formulare eine geschlechtergerechte Ansprache enthalten müssen.

Aus dem Grundgesetz würden sich jedoch keine unmittelbaren Vorschriften ablesen und besonders keine Gender-Verpflichtung im privaten Sprachgebrauch, das durch das Persönlichkeitsrecht geschützt sei. Den Bürgern stehe es „grundsätzlich frei, ihre Sprache im privaten und öffentlichen Gebrauch nach eigenem Belieben zu wählen“, so Papier.

Ehemaliger Verfassungsrichter: Wortkombinationen wie LGBTQIA* erschweren Kommunikation

Die Verwendung einer geschlechtergerechten Amts- und Rechtsprache sei demnach kein Verstoß gegen das Grundgesetz, solange sie lesbar und verständlich bleibt, so Papier. Bleibe die Verständlichkeit gewahrt, sei es „den rechtsetzenden Stellen selbst überlassen, ob und wie sie eine geschlechtergerechte Sprache verwenden möchten“. Das gelte für den Bundesgesetzgeber, die Länder, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassende Stellen oder Hochschulen.

Papier betont aber auch: Das generische Maskulin sei weder ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes. Statt eine privilegierte Position männlicher Personen auszudrücken, seien Begriffe wie „Bundeskanzler“ fiktive juristisch abstrakte Subjekte, die die Rechtsanwendung vereinfachen. Das diene dem „als Teil des Rechtsstaatsgebots verankerten Verständlichkeitsgebot“, führt Papier aus.

Papier ist der Meinung, dass lange Wortkombinationen wie beispielsweise LGBTQIA* „Insidersprache“ darstellen und oft nur bestimmten Kreisen verständlich sei. Das würde die Kommunikation erschweren – und somit der primären Funktion von Sprache, der Verständlichkeit, entgegenstehen