THEO VAN GOGH NEU: DER DIREKTEINTRITT DER BRD IN DEN UKRAINE KRIEG
Ausbildung für Ukrainer : „Unterstützung noch kein Schritt hin zur Kriegspartei“? FAZ -11.5.2022
Buschmann und Lambrecht betonen, dass Deutschland mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten an der Panzerhaubitze 2000 nicht ins Kriegsgeschehen eintritt. Wer angegriffen wird, dem darf geholfen werden, sagen sie.
Die ersten Soldaten aus der Ukraine sind am Mittwoch in Deutschland eingetroffen. An der Artillerieschule in Idar-Oberstein
soll ihre Ausbildung an der Panzerhaubitze 2000 beginnen. Sieben Systeme des modernen Geschützes wird die Bundesregierung an die Ukraine liefern. Die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland an Panzerhaubitzen sei kein Eintritt ins Kriegsgeschehen, sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) im ZDF Mittagsmagazin. Das sei ihre juristische Bewertung. „Wir bilden hier aus, ja, aber wir entsenden natürlich keine Soldaten. Und deswegen ist diese Ausbildung, ist diese Unterstützung noch kein Schritt hin zur Kriegspartei.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte mit Blick auf die Lieferung schwerer Waffen, dass sich Deutschland damit nicht zur Kriegspartei mache. „Diese Sorge kann ich nehmen“, sagte der FDP-Politiker bei der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag. Die UN-Charta schreibe eindeutig vor, die einzige legitime Form eines Krieges sei der Verteidigungskrieg. Und wer ein Land darin unterstütze, sich zu verteidigen, auch mit schweren Waffen, „wird dadurch nicht zur Kriegspartei“, so Buschmann.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem März dieses Jahres war zu einer anderen Einschätzung gekommen. Darin hieß es, dass zwar Konsens darüber bestehe, dass westliche Waffenlieferungen völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt gelten. Allerdings stellte der Wissenschaftliche Dienst fest: „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“
Unter Völkerrechtlern herrschen dazu unterschiedliche Auffassungen, es mangelt an klaren Rechtsprechungen. Einigkeit besteht darin, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt und die Lieferung von Waffen ein Land nicht zur Kriegspartei macht.