THEO VAN GOGH NEU: BETREUTES DENKEN SYSTEMISCH ALLUMFASSEND – Was ist „Public Value“? : ARD & ZDF sollen nach vorn

2.10.2022-FAZ – Prädikat wertvoll: Die Medienanstalten legen eine Liste zu Sendungen vor, die besonders zur Meinungsvielfalt beitragen. Und sie empfehlen, in welcher Reihenfolge die Sender etwa auf Smart-TVs erscheinen sollen.

Die Medienanstalten haben eine Liste mit Sendungen vorgelegt, die bei den Privatsendern besonders zur Meinungsvielfalt beitragen und deshalb auf Benutzeroberflächen von digitalen Angeboten leicht auffindbar sein müssen. Diese sogenannten Pu­blic-Value-Angebote veröffentlichten die Medienanstalten in einer rechtsverbindlichen Liste auf ihrer Website. In einer separaten Empfehlung für die Anbieter von Benutzeroberflächen etwa für Smart-TV schlagen die Landesmedienanstalten die Reihenfolge der Sender vor.

Vortritt für die Öffentlich-Rechtlichen

Demzufolge sollten ARD und ZDF, die kraft Medienstaatsvertrag als „Pu­blic Value“ gelten, auf den Plätzen eins und zwei stehen, gefolgt von RTL, Sat.1, Pro Sieben und Vox. Das Ranking sei in Abstimmung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk „in vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächen“ erfolgt, das Ergebnis bilde die Stärken beider Teile des dualen Rundfunksystems ab, sagte der Direktor der federführenden Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid. Mit der Veröffentlichung sei das Bestimmungsverfahren abgeschlossen.

Die Bundesländer hatten den Medienanstalten im Medienstaatsvertrag den Auftrag gegeben, für die Meinungsvielfalt relevante Public-Value-Angebote zu bestimmen. Privaten Anbietern soll mit höherer Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen.

Mit der Bestimmung unterstützten die Medienanstalten besonders vielfaltsfördernde Medien in ihrer Arbeit. „Gemeinsam leisten wir damit einen wichtigen Beitrag für journalistische Qualität und gegen Desinformation“, sagte der Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten, Albrecht Bähr. nsgesamt gingen 325 Anträge bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen ein. Über diese entschied eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die Festlegung gilt für drei Jahre.

Der Verband Privater Medien Vaunet begrüßte die Entscheidung. Mit dem Konzept der leichten Auffindbarkeit bestimmter Angebote habe der Gesetzgeber nach einem über zehnjährigen Diskussionsprozess den Ansatz gewählt, bestimmte gesellschaftlich gewünschte Inhalte nicht durch Auflagen oder Einschränkungen vorzugeben, sondern durch bessere Sichtbarkeit auf Plattformen und Endgeräten zu fördern, erklärte der Verband.