THEO VAN GOGH LETZTES : DER KORRUPTIONSFALL FELDMANN (SPD)

Peter Feldmann : Frankfurter Oberbürgermeister widerruft eigene Erklärung

  • Von Manfred Köhler FAZ  – 26.09.2022-Im November befinden die Frankfurter in einem Bürgerentscheid über die mögliche Abwahl von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD).

Monatelang ließ der Frankfurter Oberbürgermeister wissen, im Januar 2023 werde er zurücktreten. Jetzt will er davon nichts mehr wissen.

Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) will in dem Fall, dass die Bürger am 6. November nicht in ausreichender Zahl für seine Abwahl stimmen, bis zum regulären Ende seiner Wahlperiode im Jahr 2024 im Amt bleiben. Das teilte er am Montagabend mit. Damit rückt Feldmann von einem Verfahren ab, das er im Sommer selbst vorgeschlagen hatte und von dem bisher auf der Homepage der Stadt im Internet zu lesen war, diese Erklärung werde er nicht widerrufen.

Feldmann hatte im Juli mitgeteilt, er wolle sein Amt Ende Januar 2023 niederlegen; entsprechende Schreiben wolle er beim Notar hinterlegen. Er hatte damals zwei unterschiedliche Wege aus dem Amt genannt, die die Hessische Gemeindeordnung zulässt, nach einigen Tagen jedoch wissen lassen, dass er nur noch einen davon einschlagen werde, die Abwahl durch die Stadtverordneten, der er dann zum 31. Januar nachkommen werde.

Auch nachdem die Stadtverordneten den Weg der Abwahl früher einschlugen, der nun in den Bürgerentscheid am 6. November mündet, war auf der Homepage weiter zu lesen, „im Juli 2022 hat Oberbürgermeister Feldmann beschlossen und öffentlich bekundet, im kommenden Jahr sein Amt abzugeben. Er wird sich von Mitte Januar an nach § 76 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung abwählen lassen und diese Abwahl bis zum 31.1.2023 annehmen. Diese Erklärung wird er nicht widerrufen.“

Genau dies aber hat Feldmann am Montagabend getan. Dieser Passus ist von der entsprechenden Seite im Netz verschwunden, statt dessen schlägt er dort neuerlich einen „Fairness-Pakt“ für den bevorstehenden Wahlkampf vor, schreibt aber außerdem mit Bezug auf die Abstimmung am 6. November, „sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt sich für einen Verbleib des Oberbürgermeisters im Amt aussprechen, so wird der Oberbürgermeister seine Pflichten bis zum Ende der Amtszeit erfüllen und sich weiterhin für ein soziales Frankfurt engagieren.

Ein anderes Prozedere ließe sich aus einem solchen direkt-demokratischen Ergebnis nicht rechtfertigen.“ Die Frage, ob die Stadtverordneten, so Feldmann nicht am 6. November abgewählt würde, im Januar neuerlich ein Abwahlverfahren einleiten würden, dann in Übereinstimmung mit Feldmann, war bis zuletzt offen geblieben; sie wäre noch juristisch zu prüfen gewesen.