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Verschärfter Paragraf gegen Volksverhetzung: «Das Gesetz ist nicht gut gemacht»

In Deutschland kann künftig bestraft werden, wer Kriegsverbrechen leugnet oder verharmlost. Bisher galt das nur für den Holocaust. Der Münchner Strafrechtsexperte Armin Engländer bemängelt im Interview Inhalt und Zustandekommen der neuen Regelung.

Oliver Maksan, Berlin26.10.2022, 16.46 Uhr SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

Wer russische Kriegsverbrechen in der Ukraine leugnet, könnte künftig strafrechtlich belangt werden.

Herr Professor Engländer, der Deutsche Bundestag hat kürzlich den sogenannten Volksverhetzungsparagrafen 130 verschärft. Künftig kann mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden, wer Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen öffentlich billigt, leugnet oder gröblich verharmlost. Steht in Deutschland also mit einem Fuss im Gefängnis, wer beispielsweise russische Kriegsverbrechen in Butscha leugnet?

 

1/2 “In Deutschland wird es künftig auch STRAFBAR (!) sein, Kriegs- und Menschheitsverbrechen zu leugnen oder “gröblich” zu verharmlosen, die in anderen Weltregionen stattfanden. Ein Bezug zu Deutschland ist nicht nötig.” –

sueddeutsche.de

Völkermord: Leugnen aller Genozide und Kriegsverbrechen wird strafbar

Massaker in der Ukraine, Völkermord in Afrika: Wer diese Taten gröblich verharmlost, macht sich in Deutschland künftig strafbar.

 

Also dann ist das Leugnen des Kriegsverbrechens des völkerrechtswidrigen Angriffs der NATO (inkl. Deutschlands) auf den souveränen Staat Jugoslawien, Angriffe und Tötungen von dessen Zivilbevölkerung, militärische Besetzung sowie Auslöschung der Nation und der jugoslawische

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