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Landgericht Hamburg : „Reschke Fernsehen“ darf Aussagen zu Julian Reichelt nicht mehr verbreiten
- Von Michael Hanfeld -Aktualisiert am 02.05.2023-10:25
Ihre Sendung darf zahlreiche Aussagen zu Julian Reichelt nicht mehr verbreiten: Anja Reschke vom NDR im Studio von „Reschke Fernsehen“ – Die Sendung „Reschke Fernsehen“ hatte über Machtmissbrauch-Vorwürfe gegen den früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt berichtet. Ein Gericht untersagt nun viele Behauptungen.
Der frühere Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, Julian Reichelt, hat gegen die Sendung „Reschke Fernsehen“ umfassende einstweilige Verfügungen erwirkt. Das NDR-Magazin darf zahlreiche Äußerungen der Ausgabe vom 16. Februar, die unter dem Titel stand „Julian Reichelt und die Frauen: ,Bumsen, belügen, wegwerfen‘“, nicht mehr verbreiten. Zu den Äußerungen, die das Landgericht Hamburg „Reschke Fernsehen“ untersagt, zählt das titelgebende Zitat, vor allem aber der Hinweis auf die Aussage einer früheren Mitarbeiterin der „Bild“-Zeitung, der zufolge Reichelt sie bei einem Treffen in Wien zu „Sex on Demand“ genötigt habe. Zu dieser Aussage fehlte dem Landgericht die Glaubhaftmachung (Az.: 324 O 111/23). Zuvor hatte Julian Reichelt eine Gegendarstellung gegen die Berichterstattung des NDR erwirkt (Az.: 324 O 91/23).
Elf Passagen untersagt
Michael Hanfeld – FAZ – 2.5.23 verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.
„Elf Passagen und damit wesentliche Teile der Berichterstattung“ habe das Landgericht Hamburg dem NDR untersagt, weil diese „in unzulässiger Weise“ Reichelt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzten, sagt Reichelts Anwalt Ben Irle. Das Gericht habe den „frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs“ untersagt. Insbesondere sei dies „der zentrale und schwerwiegendste aller Vorwürfe, nämlich des ,Sex on Demand‘“, dem zufolge Reichelt eine Mitarbeiterin um zwei Uhr morgens per Textnachricht aufgefordert habe, „sofort in sein Hotelzimmer zu kommen, wo es dann zum schnellen Sex gekommen sei“.
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