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MESOPOTAMIA NEWS : KINDERHEIRAT EUROPÄISCH ENDLICH ANERKANNT

 

Urteil – Prophet Mohammed darf laut EGMR nicht pädophil genannt werden

Das Menschenrechtsgericht bestätigt die Verurteilung einer Österreicherin wegen Herabwürdigung religiöser Lehren

Straßburg –  24 Okt 2018 – DER STANDARD WIEN – Ein Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen gegen eine Österreicherin, die dem islamischen Propheten Mohammed pädophile Neigungen vorwarf, ist laut einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zulässig. Die Verurteilung der Frau verletze nicht die in der Menschenrechtskonvention festgelegte Freiheit der Meinungsäußerung, entschied das Gericht am Donnerstag. www.mesop.de