PAKT FÜR MIGRATION UND ASYL:„Eine Lösung, die Vertrauen wieder aufbaut“ –

MESOPOTAMIA NEWS : DER AUSLEGBARE VON DER LEYHEN PLAN IM  TEXT  GEHOBENER VIELDEUTIGKEIT !

 

Die EU-Kommission hat ihren lange erwarteten Vorschlag für eine Reform des Dublin-Systems vorgelegt. Es geht um schnellere Asylverfahren, verpflichtende Solidarität und flexible Beiträge. Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren „neuen Pakt für Migration und Asyl“ beschlossen,

eine der politischen Prioritäten Ursula von der Leyens. Der Vorschlag sieht schnellere Entscheidungsverfahren für Personen vor, die an der Außengrenze um Schutz bitten, und einen neuen Verteilungsmechanismus, der verpflichtend wird, wenn ein Land unter besonderen Migrationsdruck gerät. Die Mitgliedstaaten müssen dann abhängig von ihrer Größe und Wirtschaftskraft eine Mindestzahl von Migranten übernehmen, können alternativ aber auch für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber sorgen. Ein neuer „Rückführungs-Koordinator“ soll das unterstützen. Zugleich schlägt die Kommission neue Wege der legalen Migration über sogenannte „Talent-Partnerschaften“ mit Drittstaaten vor.

Das Paket mit zehn Gesetzesentwürfen soll einen neuen Interessenausgleich zwischen drei Gruppen gewährleisten: den „Frontstaaten“ an der südlichen Außengrenze, wo die meisten Migranten ankommen; den Staaten in der Mitte und im Norden Europas, die stark von Sekundärmigration betroffen sind; und den Staaten im Osten, die keine Migranten bei sich aufnehmen wollen. Kommissionspräsidentin von der Leyen sprach von einer „Lösung, die Vertrauen zwischen Mitgliedstaaten wieder aufbaut und die Zuversicht der Bürger in unsere Fähigkeit, als Union Migration zu managen, wieder herstellt“.  Der Vorschlag schaffe eine „faire und vernünftige Balance“ zwischen Solidarität und Verantwortung. „Wir wollen unseren Werten gerecht werden, während wir uns den Herausforderungen der globalisierten Welt stellen“, sagte von der Leyen.

Die Kommission unterteilt ihren Vorschlag in drei Säulen. Die erste Säule beruht auf effizienteren und wirksameren Prozeduren an der Außengrenze. So sollen Migranten, die irregulär eingereist sind – sei es über die Landgrenze oder nachdem sie aus Seenot gerettet wurden -, einem „Pre-Entry Screening“ unterzogen werden. Dabei werden sie identifiziert, werden ihre Fingerabdrücke genommen und in der Eurodac-Datenbank registriert. Außerdem wird ihre Gesundheit überprüft und ob sie eine Sicherheitsgefahr darstellen. Anschließend werden sie unterschiedlichen Kategorien zugewiesen, um eine Entscheidung über den Schutzstatus zu beschleunigen. So könnten Personen, die mit gefälschten Papieren einreisen, sofort zurückgeführt werden. Über Menschen aus sicheren Herkunfts- oder Einreiseländern könnte entschieden werden, ohne dass sie rechtlich schon eingereist sind, wie heute beim Flughafenverfahren; bei Fluchtgefahr dürfen sie auch interniert werden. Das betrifft etwa Migranten aus den Staaten des westlichen Balkans. Umgekehrt könnte die Anerkennung für Menschen, deren direkte Angehörige schon in der EU leben, beschleunigt werden. Die EU-Asylbehörde EASO soll ausgebaut werden, um die Staaten an der Außengrenze zu unterstützen. Die Kommission will Sekundärmigration eindämmen, indem sie abgelehnte Antragsteller von der Grenze aus zurückführt und sicherstellt, dass Asylanträge nicht in mehreren Ländern gestellt werden. Das ist besonders für Deutschland ein wichtiges Anliegen.

Die zweite Säule des Pakets soll einen fairen Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und Solidarität gewährleisten. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Belastungsstufen für die Staaten an der Außengrenze unterschieden. Bei normaler Belastung können andere Staaten freiwillig Migranten übernehmen. Steigt der Migrationsdruck, müssen die Staaten nach einem etablierten Schlüssel anerkannte Flüchtlinge übernehmen; diese Quote müssen sie mindestens zur Hälfte erfüllen. In einer Migrationskrise wie 2015 würden auch Personen umverteilt, über deren Schutzbedürftigkeit noch nicht entschieden wurde. Staaten, die das ablehnen, können sogenannte „Rückführungs-Partnerschaften“ übernehmen. Sie müssen dann Migranten in Höhe ihrer Quote in deren Herkunftsländer zurückführen. Gelingt das in einem festgelegten Zeitraum nicht, müssen sie diese Personen bei sich aufnehmen. Das ist das Angebot der Kommission an die Visegrád-Staaten, besonders Polen und Ungarn. Derzeit wird in der EU nur ein Drittel der Menschen, die keinen Anrecht auf Schutz haben, zurückgeführt, im Schnitt binnen vier Monaten.

Einigung über Grundprinzipien der Reform bis Jahresende

Die dritte Säule sollen nach dem Willen der Kommission „maßgeschneiderte und wechselseitig vorteilhafte Partnerschaften mit Drittstaaten“ sein. Diese sollen sich verpflichten, ihre Staatsangehörigen schnell wieder aufzunehmen und selbst gegen Schleuser vorzugehen. Im Gegenzug will die Kommission den Zugang zu Visa und Arbeitsgenehmigungen in der Union erleichtern. Dazu gehört die Idee eines Talentpools; abhängig von der Nachfrage in den Mitgliedstaaten sollen bestimmte Berufsgruppen legal in die Union übersiedeln dürfen.

Über die Gesetzesvorschläge müssen die Mitgliedstaaten und das Parlament im üblichen Verfahren entscheiden; Einstimmigkeit ist nicht erforderlich. Die Kommission strebt wie die deutsche Ratspräsidentschaft eine politische Einigung über die Grundprinzipien der Reform bis Jahresende an.