MESOPOTAMIA NEWS : WO KEIN RASSISMUS IST – WIRD ER EBEN ERFUNDEN !
Neuer Sprachleitfaden der Berliner Justizverwaltung für Diversität : Angeschwärzt / Ein Kommentar von Hannah Bethke (FAZ) 28 Sept 2020
Wer ohne Fahrschein in die U-Bahn steigt, gilt als „Schwarzfahrer“. Ist das diskriminierend? – Wo kein Rassismus ist, wird er eben erfunden: Was der neue Sprachleitfaden der Berliner Justizverwaltung über das „Schwarzfahren“ verrät.
Wer glaubt, die dekolonialistische Umwertung der Werte erstrecke sich auf Denkmäler, Straßennamen und Lehrbücher, irrt: Nun haben auch die Farben ihre Unschuld verloren. Da sehen Sie schwarz? Aufgepasst: Das könnte auf einen latenten Rassismus deuten. So viel Diversitätssensibilisierung will gelernt sein, und deshalb geht die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit schwindelerregend gut gemeintem Beispiel voran und händigt ihren Landesbediensteten einen Sprachleitfaden aus, der ihr politisch korrektes Bewusstsein schärfen soll.
Da geht es nicht bloß um die üblichen kontaminierten Wörter wie „Ausländer“ (zu ersetzen mit: „Einwohnende ohne deutsche Staatsbürgerschaft“), „geistige Behinderung“ (abgelöst durch „Menschen mit Lernschwierigkeiten“) oder „Geschlechtsumwandlung“ (des normierten Wandels zu viel und daher als „Geschlechtsangleichung“ zu bezeichnen). Nein, wir erhalten hier ganz neue Einblicke in eine politische Farbenlehre: Demnach soll man nicht mehr „schwarz fahren“ sagen, sondern „fahren ohne gültigen Fahrschein“. Auch „anschwärzen“ steht unter Diskriminierungsverdacht „und ähnliches“ – also offenbar alle Ausdrücke, in denen das Wort „schwarz“ in einem negativen Kontext auftaucht.
Man könnte sich glatt schwarzärgern, liefe man damit nicht Gefahr, rassistische Denkstrukturen fortzuschreiben. Dabei dürfte das mit den Empfehlungen der Senatsverwaltung gar nicht passieren, weil sie der antirassistischen Praxis folgt, das Adjektiv „schwarz“ großzuschreiben, wenn es sich dabei um eine ethnische Zuschreibung handelt. Müsste dann aber die Schreibweise „Schwarzfahren“ nicht doch erlaubt sein, wo schließlich das große „S“ die potentielle Rassismuserfahrung kenntlich macht und so vor jeglichem Verdacht fehlender Diversitätssensibilität gefeit ist? Doch man muss die Bürokratie nicht einmal mit ihren eigenen Mitteln schlagen, um die Abwege ihrer – pardon! – Schwarzmalerei zu erkennen. Denn die Wendung „schwarzfahren“ hat sprachgeschichtlich überhaupt keinen ethnischen Gehalt, sondern bezieht sich auf das Schwarze der Nacht, den Schmuggel, illegale Aktivitäten; manche führen den Ausdruck auch auf das jiddische Wort „shvarts“ für Armut zurück, das hier jenen gilt, die sich keinen Fahrschein leisten können.
Nicht auszudenken, vor welchen Sprachbarrieren wir stünden, weiteten wir die Farbpalette vermeintlicher Rassismen noch aus. Gelb vor Neid? Erinnert allzu sehr an die koloniale Praxis, Asiaten als „gelb“ einzustufen. Die Rote Karte zeigen? Man denke an die Hexenverbrennung.
Weiß wie Schnee? Markiert die vielbeschworene Überlegenheit der weißen Rasse. So zeigt die kolorierte Hypermoral der Senatsverwaltung vor allem eines: wie man sich selbst handlungsunfähig macht. Den Opfern von Rassismus ist damit am wenigsten geholfen.