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Verfassungsrechtliche Bedenken : Zweifel am Gesetz gegen Hetze im Netz

Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hetze im Internet steht auf der Kippe. Nun ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gefragt.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hetze im Internet stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Zu diesem Schluss kommen eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie ein Gutachten des Mainzer Professors für Öffentliches Recht Matthias Bäcker für die Grünen-Fraktion.

Die darin geäußerten Kritikpunkte könnten so weitreichend sein, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Ausfertigung der Regeln verweigert. Üblicherweise ist dieser Schritt durch das Staatsoberhaupt nur eine Formalie. Nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hat der Bundespräsident jedoch erhebliche Bedenken, die er momentan mit den zuständigen Ministerien und dem Bundeskanzleramt versucht zu klären. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dauere noch an, erklärte das Bundespräsidialamt.

Konkret geht es um Bestimmungen, die vorsehen, dass soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram dem Bundeskriminalamt (BKA) IP-Adressen von verdächtigen Personen übermitteln, um eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Die Behörde habe jedoch keine Befugnis, anhand von diesen übermittelten Daten den Nutzer eines sozialen Netzwerks zu identifizieren, heißt es in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. „Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig.“ Die Bedenken gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das erst verkündet wurde, nachdem im Juli der Gesetzgebungsprozess schon durchlaufen war. Damals erklärten die Richter schon die bisherigen Zugriffsmöglichkeiten des BKA für verfassungswidrig.

Mit dem nun beim Bundespräsidenten liegenden Gesetz möchte die Bundesregierung stärker gegen Hasskriminalität im Netz vorgehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies am Freitag darauf hin, dass sich die Diskussion nur auf einen Teil des Regelwerks beziehe. Der Kern des Gesetzes, namentlich die Strafverschärfungen im Bereich der Hasskriminalität, die Meldepflicht an das BKA und die erleichterten Auskunftssperren im Melderecht, seien nicht betroffen. Kritik kam dagegen von den Grünen. „Die Koalition hat mal wieder handwerklich miserable Arbeit abgeliefert“, sagte Renate Künast. Sie kündigte an, dass die Grünen im Bundestag zeitnah einen Antrag auf eine verfassungskonforme Änderung des Gesetzes stellen werden.