MESOPOTAMIA NEWS : STAATLICH GELENKTE BERICHTERSTATTUNG & JOURNALISTISCHE UMERZIEHUNG / WIE DIE MIGRATIONSPOLITIK DIE PRESSEFREIHEIT BEDROHT

Kommentar zur Abstimmung : Bedroht der Migrationspakt die Pressefreiheit? – Von Michael Hanfeld – FAZ – -Aktualisiert am 29.11.2018-

Der UN-Migrationspakt ist umfangreich. Als „Ziel 17“ benennt er die „Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses“. Was mag das für die Meinungsbildung bedeuten?

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) tritt „anderslautenden Gerüchten“ entgegen. Wie lauten die Gerüchte? Sie lauten, der DJV lehne den Migrationspakt, den die Bundesregierung unterzeichnen will, ab, weil er die Pressefreiheit einschränke. Das tue der Pakt nicht, sieht sich der DJV klarzustellen gezwungen. Er formuliere nur „klare Aufforderungen zur unvoreingenommenen Berichterstattung“, sagt der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall, „die wir voll und ganz unterstreichen können“.

Unterstreichen kann die Journalistengewerkschaft somit „Ziel 17“ des Pakts. Dieses besteht in der „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“. In Paragraph 33c heißt es, man werde „unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“.

Dass die Bundesregierung Medien finanziell unterstützt, die systematisch Rassismus Vorschub leisten, wird niemand annehmen. Doch sollte die Frage erlaubt sein, was mit der „Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden“ in Sachen Migration und mit „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ gemeint ist. Ein bisschen wohlmeinende Anleitung vielleicht? Freundliche Hinweise der Regierung zu kritischen Texten? Formulierungshilfe? Betreute Berichterstattung?

Otfried Jarren, der am Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich lehrt, sieht den Wortlaut des Migrationspakts, wie er dem ZDF sagte, in diesem Punkt sehr kritisch: Undemokratische Regimes könnten den Begriff „Rassismus“ so definieren, dass Zensureingriffe am Ende mit dem (wir sagen mal: verschwurbelten) Wortlaut des Migrationspakts begründet würden. Staatliche Vorgaben für Medien, „wenn auch nur als ,soft law’ anzusehen“, seien per se nicht zu akzeptieren, sie führten zur Rechtfertigung von Zensur.

Von Medienverantwortung zu reden sei sinnvoll, aus Defiziten „eine Art Pauschalregulierungsansatz abzuleiten“ gehe schon aus dem Grund fehl, dass hier nicht zwischen publizistischen Medien und Plattformen im Internet unterschieden werde, die Verfasser des Pakts leite ein „naives, undifferenziertes Verständnis von ,Medien‘“. Der Passus, meint Jarren, könne „in seiner Auswirkung medien- und somit freiheitsfeindlich wirken“.

Bei der Journalistengewerkschaft DJV teilt man diese Bedenken offenbar ebenso wenig wie der zu dieser Gelegenheit im ZDF ebenfalls gehörte Medienhistoriker Fritz Hausjell von der Universität Wien, der meint, die Pressefreiheit werde nicht eingeschränkt, man werde mit dem Paragraphen 33c des Migrationspakts vielmehr „eine deutliche Versachlichung des gesellschaftlichen Diskurses über Flucht und Migration erreichen“.

„Versachlichung“ ist freilich immer eine Frage des Standpunkts. Und man fragt sich schon, warum der in Gesetzgeberton formulierte Migrationspakt die Beeinflussung der Medien und ihrer Berichterstattung jenseits von Verfassungsgrundsätzen, Presserecht und Strafgesetz überhaupt als staatliche Aufgabe ansieht. Daraus spricht ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit. Aber wie heißt es im Entschließungsantrag der großen Koalition zum Migrationspakt, dem der Bundestag heute zugestimmt hat? Er entfalte „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“. Wir sind mal gespannt.

www.mesop.de