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Griechenland liefert kurdischen Politiker an die Türkei aus

Der zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte kurdische Politiker Murat Kılıç ist von Griechenland an die Türkei ausgeliefert worden. Zuvor wurde sein Asylgesuch abgelehnt. Der 44-Jährige befindet sich bereits in einem Gefängnis in Edirne.

ANF EDIRNE – Montag, 8 Jun 2020, 20:33 –

Der kurdische Politiker Murat Kılıç ist im westtürkischen Edirne verhaftet worden. Zuvor wurde er von Griechenland an die Türkei ausgeliefert, da sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Der 44-Jährige befindet sich seit Montag im F-Typ-Gefängnis in Edirne. Ob er dort bleiben soll oder in eine Strafvollzugsanstalt in Heimatnähe – Kılıç stammt aus Dersim – überstellt wird, ist noch unklar.

Murat Kılıç war bis vor fünf Jahren Provinzverbandsvorsitzender der Partei der demokratischen Regionen (DBP) in Xarpêt (Elazığ). Am 24. Juli 2015 wurde er im Rahmen der sogenannten „KCK-Operationen” mit hunderten weiteren Politikerinnen und Politikern sowie Aktivist*innen und Medienschaffenden wegen Terrorvorwürfen festgenommen. Am gleichen Tag leitete die türkische Armee eine grenzüberschreitende Militäroffensive in Südkurdistan ein, es folgten erste Ausgangssperren in Nordkurdistan. Wenige Wochen zuvor hatten im Juni 2015 die Parlamentswahlen stattgefunden, bei denen die HDP dreizehn Prozent der Stimmen gewann und damit verhinderte, dass die regierende AKP die absolute Mehrheit erreicht. Daraufhin verkündete der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan einseitig das Ende des Friedensprozesses der Regierung mit der PKK und nahm den schmutzigen Krieg in Kurdistan wieder auf.

Murat Kılıç wurde im Verlauf eines nach seiner Festnahme eingeleiteten Verfahrens wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer verbotenen Terrororganisation“ vor einem türkischen Gericht zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Um sich der Haftstrafe zu entziehen, flüchtete er nach Griechenland und beantragte politisches Asyl. Wann die griechischen Behörden den Antrag abgewiesen haben, ist nicht bekannt. Auch ist noch unklar, mit welcher Begründung es zu der Entscheidung kam.