MESOPOTAMIA NEWS : EUGH gegen Transparenz: Ungarn darf Soros-NGOs nicht regulieren

GERD & KRISZTINA KOENEN CONTRA GEORGE SOROS – DER SIE JAHRELANG GEFÖRDERT HAT!

28 Juni 2020 . Krisztina Koenen

European Center for Law and Justice” (ECLJ) enhüllt, wie Soros-NGOs das Europäische Gericht für Menschenrechte  (EGMR) unterwandert und beeinflusst haben. Von 100 Richtern, die seit 2009 am EGMR sitzen, haben 22 zuvor teils in leitenden Positionen bei großen Soros-NGOs gearbeitet, fand das ECLJ heraus

Der Europäische Gerichtshof hat das ungarische Transparenzgesetz von 2017 für rechtswidrig erklärt, das eine bessere Kontrolle ausländischer NGOs erlauben soll, die versuchen, die Politik eines Landes zu sabotieren. Die ungarische Regierung will dies nicht hinnehmen.

Das Gesetz soll alle sogenannten NGOs, die mehr als 1.500 Euro aus dem Ausland erhalten, verpflichten, ihre Geldgeber und die Höhe der Zuwendungen offenzulegen. Darüber hinaus müssten sie sich offiziell als „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ ausweisen. Die konservative Orbán-Regierung befindet sich seit über zehn Jahren im Clinch mit dem linken Aktivisten George Soros, der in Brüssel und Berlin über enormen Einfluss verfügt und – entgegen anderweitiger Behauptungen in den Mainstream-Medien – in Ungarn mit seiner Central European University und vielen NGOs immer noch sehr aktiv ist.

Die Begründung des EUGH für diese Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränenen Mitgliedsstaates ist besonders abstrus: Er machte geltend, „das Transparenzgesetz beschränke die Kapitalverkehrsfreiheit, indem es eine mittelbar diskriminierende Behandlung des Kapitalverkehrs zwischen Ungarn auf der einen und den übrigen Mitgliedstaaten sowie den Drittstaaten auf der anderen Seite vorsehe“, schreibt Krisztina Koenen auf Tichy’s Einblick.

„Die Finanzierung politischer NGO als Teil des Kapitalverkehrs, also als eine Art ausländischer Kapitalinvestition darzustellen, zeugt von einer mehr als kühnen Rechtsauffassung. Das Urteil kann sich gewiss mit dem Gerichtsurteil gegen den Gangster Al Capone messen, der seinerzeit wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde“, so Koenen. Das Argument des Kapitalverkehrs ist von ähnlichen Soros-NGos aus USA importiert, da die US-Bundesregierung in Washington lediglich für „den Handel zwischen Bundesstaaten“ zuständig ist. Dass diese Argumentation jetzt in Europa angewendet werden soll, ist ein Novum.

„Die Bürger Ungarns haben ein Recht zu erfahren, wer diese zivilgesellschaftlichen Akteur sind, und wer sie bezahlt“, sagte der ungarische Premier Viktor Orbán 2017. Der ungarische Regierungssprecher Zoltán Kovács sah dieses Recht durch das Urteil bestätigt: Tief in der Begründung des Urteils gebe der EUGH zu, dass „die ungarischen Ziele in Bezug auf größere Transparenz in der Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen … im Grunde legitim sind.“ Die ungarische Regierung werde das Transparenzgesetz also reformieren, damit es im Einklang mit den Normen des EUGH sei, so Kovács.

Ungarn lehne das Urteil des EUGH zu Recht ab, so der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss Petr Bystron. „Der Europäische Gerichtshof wendet hier ein Konstrukt aus der US-Gesetzgebung an, welches von linken NGOs dazu missbraucht wird, die Souveränitätsrechte des Staates zu Gunsten von nicht demokratisch legitimierten Rechtssubjekten zu verlagern.“

Dass dieses Urteil rein politischer Natur sei, erkenne man spätestens daran, „dass im Falle der AfD angebliche Spenden aus dem Ausland immer wieder skandalisiert werden, aber im Falle von eindeutig parteipolitisch tätigen NGOs (die über keinerlei demokratische Legitimität verfügen) die Meinungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit plötzlich in Gefahr sein sollen,“ sagte Bystron.

Wohin die Beschneidung der Souveränität durch das EUGH führt, mache der Brexit deutlich. Großbritannien habe 131 mal gegen die Beschneidung ihrer Rechte vor dem EuGH geklagt und wurde 101 mal überstimmt, in 77,1% der Fälle. „Die Briten empfanden daher diese Behörde als demokratisch nicht legitimiert und ihre Urteile zu Recht als anmaßend und mit dem staatlichen Selbstverständnis des Vereinigten Königreichs unvereinbar. Ebenso wird dieses ungeheuerliche Urteil nun in Ungarn empfunden.

Im Februar hat die konservative Straßburger NGO “European Center for Law and Justice” (ECLJ) enhüllt, wie Soros-NGOs das Europäische Gericht für Menschenrechte  (EGMR) unterwandert und beeinflusst haben. Von 100 Richtern, die seit 2009 am EGMR sitzen, haben 22 zuvor teils in leitenden Positionen bei großen Soros-NGOs gearbeitet, fand das ECLJ heraus. Der Bericht wurde in Deutschland bisher nur in den Alternativen Medien zur Kenntnis genommen.

Zu erst veröffentlich auf journalistenwatch

Autor: journalistenwatch
Bild Quelle: Niccolò Caranti -CC BY-SA