MESOPOTAMIA NEWS : ERTUGUL “ADIL” YGIT’S PROMOTION IN EIGENER SACHE / JAHRELANGES MITGLIED DER MÖRDERISCHEN TERRORSEKTE DEV SOL

Adil Yigit – Kein Grund zur Aufregung

30 Okt 2018 – Dem türkischen Journalisten und Regimekritiker Adil Yigit droht die Abschiebung aus Deutschland. Ein Skandal? Eine Reaktion auf seine Demonstration gegen Erdogan anlässlich dessen Staatsbesuchs? Wohl kaum. Es sind Fakenews in eigener Sache.

Ertugul Yigit, geboren am 24. April 1958 in Malatya, Türkei, lebt seit rund 35 Jahren in Deutschland. Er war damals Mitglied der türkischen terroristischen “Revolutionären Linken”. Anfang der 1980er Jahre kam er nach Hamburg, wo er seit dieser Zeit auch mit Unterbrechungen lebt. Nachdem 1983 ein Freund wegen der Ablehnung seines Asylantrages aus dem Fenster gesprungen war, zog er nach Frankreich, wo ihm innerhalb einer Woche Asyl gewährt wurde.

Nach seiner Hochzeit mit der deutschen Journalistin Anita Friedetzky zog er erneut nach Hamburg. Dort war er in der linken Szene aktiv, für die er unter anderem Pässe fälschte. 1996 floh er vorübergehend in die Türkei, nachdem die Polizei eine Fälscherwerkstatt und ein Waffendepot fand, das mit ihm in Verbindung gebracht werden konnte. Zwei Jahre später wurde er in Hamburg verhaftet und 1999 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach der Haftentlassung nannte er sich Adil Yigit. Trotz seiner Tätigkeit als freier Journalist u.a. für die taz aber auch andere Zeitungen lebt Yigit in Deutschland von Sozialleistungen. Zusätzlich betreibt er ein Internetportal.

Nun gab er am Sonntag die Meldung heraus, die Ausländerbehörde wolle ihn in die Türkei zurückschicken. Bisher wurde seine Aufenthaltserlaubnis stets problemlos verlängert. Im November 2017 teilte die Ausländerbehörde ihm bereits mit, seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr zu verlängern. Am 28. Oktober 2018 wurde ihm bedeutet, wenn er nicht bis zum 22. Januar 2019 das Land verlassen habe, drohe ihm die Abschiebung.

Ein Skandal? Gar eine Reaktion auf Yigits Auftritt in einer Pressekonferenz im Kanzleramt anlässlich des Staatsbesuchs von Erdogan am 28. September, wo er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Pressefreiheit für Journalisten in der Türkei“ trug und aus dem Saal abgeführt wurde?

Wohl kaum, denn die Tatsache, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden würde, war ihm ja schon seit November 2017 bekannt. Und wer die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllt, kann natürlich grundsätzlich auch abgeschoben werden. Er könnte selbstverständlich auch selbst ausreisen, zum Beispiel nach Frankreich, wo er ja ein anerkannter Asylant ist. Andererseits darf aber ein Ausländer nach § 60 AufenthG auch gar nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Als informierter Journalist wusste Yigit oder wenigstens sein Anwalt das auch ziemlich gewiss. Und wenn der Sprecher der Ausländerbehörde sagt, es sei Yigit deutlich gemacht worden, dass er Deutschland nicht verlassen müsse, habe ich keinen Grund diese Aussage anzuzweifeln.

Wenn man die rechtliche – oder sollte ich besser unrechtliche sagen– Lage für Journalisten in der Türkei ansieht, dürfte eine Ausweisung eines linken Journalisten und Erdogankritikers in die Türkei gleichbedeutend mit einer umgehenden Inhaftierung Yigits sein. Eine Anklage wegen Terrorismus und ein langer Aufenthalt in türkischer Haft wären ihm so sicher wie das Allahu akbar in der Moschee. Ist also nichts mit Abschiebung. Dementsprechend hat auch die Ausländerbehörde schon mitgeteilt, Yigit erhalte eine neue Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.

Was sollte also die Mitteilung in eigener Sache, er werde abgeschoben? Erzeugung von Aufmerksamkeit? Für sich? Natürlich ist es nicht schön, wenn ein freier Journalist von seinem Schreiben nicht leben kann. Und natürlich steigt die Wahrscheinlichkeit lukrative Aufträge zu bekommen mit dem Bekanntheitsgrad. Konnte man die Aktion in der Bundespressekonferenz noch als gezielten Regelverstoß gegen die Regeln der BPK im Interesse der in der Türkei inhaftierten Journalisten und als Protest gegen Erdogan ansehen, so war die Skandalmeldung von der Abschiebung ein eher durchsichtiges Manöver. Deutsche Ausländerbehörden mögen zwar gelegentlich nicht alle Tassen im Schrank haben, wenn sie über eine Abschiebung entscheiden, aber dass sie einen bekannten Regimekritiker auf direktem Wege in türkische Haft schicken, hat es bisher jedenfalls noch nicht gegeben.

Ob Adil Yigit sich mit dieser Fakenews in eigener Sache einen Gefallen getan hat, wage ich zu bezweifeln. Es spricht nicht für die Seriosität eines Journalisten, wenn man einen vermeintlichen Skandal an die Öffentlichkeit trägt, der tatsächlich gar keiner ist. Der Leser könnte auf die Idee kommen, dass auch andere Meldungen aus seiner Feder oder auf seinem Internetportal nicht unbedingt auf Fakten beruhen. Und damit hätte Yigit sich ein ganz sehenswertes Eigentor geschossen. Solidaritätsgesten der Kollegen könne in diesem Fall getrost entfallen. Widmen wir uns lieber wieder den Journalisten, die in der Türkei drangsaliert werden und inhaftiert sind.

https://causa.tagesspiegel.de/kolumnen/heinrich-schmitz/adil-yigit-kein-grund-zur-aufregung.html?fbclid=IwAR2GRGySng-uSEgLmTpDHQoTmRGhzh40DjFqp8YoJtNOcSezFQw_pE1qn-Y