MESOPOTAMIA NEWS : CRIME DOESN’T MATTER ! – Antidiskriminierungsgesetz : Droht Berlin ein Polizei-Streik? ZUR FREUDE DER CLANS !

  • Von Markus Wehner, Berlin FAZ  05.06.2020-16:24  – Polizisten nehmen einen Demonstranten in Berlin fest.

Rot-Rot-Grün in Berlin feiert das neue Gesetz gegen Diskriminierung. Kritiker sehen hingegen die Gefahr von häufigem Missbrauch. Die Polizeigewerkschaft aus NRW will sogar keine Beamten mehr in die Hauptstadt schicken.

Kommt es zum Polizei-Streik gegen die deutsche Hauptstadt? Werden Polizisten aus anderen Bundesländern nicht mehr zu Demonstrationen und anderen Großeinsätzen nach Berlin entsandt werden? Wenn es nach der Gewerkschaft der Polizei geht, wird es so sein. Deren Verband in Nordrhein-Westfalen forderte am Freitag den dortigen Innenminister auf, jegliche Hilfseinsätze für die Hauptstadt durch seine Beamten sofort zu streichen. Der Grund dafür ist das Berliner Antidiskriminierungsgesetz.

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat es am Donnerstag mit 86 Ja-Stimmen gegen 57 Nein-Stimmen im Abgeordnetenhaus beschlossen. Der Jubel bei Rot-Rot-Grün war groß. Denn der Streit über das Prestigeobjekt währt schon lange. Das Gesetz sei „ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft“, so Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der das Vorhaben vorangetrieben hatte.

Mit dem ersten Gesetz dieser Art in einem Bundesland schreibe Rot-Rot-Grün in Berlin – nach dem Mobilitätsgesetz und dem Mietendeckel – „zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode Rechtsgeschichte“, äußerte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Antje Kapek. Ihre Fraktion feierte den „historischen Tag“ mit Sekt und Luftballons vor dem Abgeordnetenhaus. Die Gegner des Gesetzes von CDU, FDP und AfD sehen es hingegen als ein ideologisch begründetes Projekt an, das in Wirklichkeit Polizisten und Mitarbeitern der Landesbehörden diskriminiert.

Nach dem Gesetz dürfen die 3,8 Millionen Bewohner Berlins im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihres sozialen Status diskriminiert werden. Wenn es doch dazu gekommen ist, sollen Betroffene nach gerichtlich festgestellten Verstößen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben. Die liegt zwischen 300 und 1000 Euro, in schweren Fällen auch darüber. Zudem gibt es im Gesetz das Verbandsklagerecht. So können auch Vereine die Rechte eines Betroffenen einklagen.

Wenn etwa schwarze Bekannte ihm schilderten, dass sie in der Stadt häufiger als Weiße kontrolliert würden, dann sei das „nicht in Ordnung, und die können sich dann wehren“, sagte Behrendt nun im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Diese Praxis habe „in Einzelfällen“ auch mit Ressentiments zu tun. Wenn jemand schwarz oder schwul sei, aber in der Verwaltung anders behandelt werde als jemand, der das nicht sei, dann deute das auf Diskriminierung hin. „Wenn beispielsweise drei weiße Männer eine Gaststättenerlaubnis beantragen und sie bekommen, und ein schwarzer Mann sie nicht bekommt, dann müsste man genauer hingucken, woran es liegt“, so der Justizsenator, der auch für Antidiskriminierung zuständig ist. Das Gesetz könne aber auch greifen, wenn es um die Bewilligung von Sozialleistungen oder die Notengebung in der Schule gehe.

Besonders umstritten ist ein Paragraph des Gesetzes, den die Kritiker als „Beweislastumkehr“ bezeichnen. Würden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes „überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen“, heißt es in Paragraph 7. Damit werde die Beweislast ausgerechnet für die Sicherheitsbehörden und für all jene umgekehrt, „die diesem Rechtsstaat dienen“, sagte Berlins CDU-Fraktionschef Burkhard Dregger. Das treffe nicht nur Polizisten, sondern etwa auch Mitarbeiter von Landesämtern, die sich um Abschiebungen kümmerten oder selbst Lehrer, die Noten an Schüler mit verschiedenen ethnischen Hintergründen verteilten.

Kritik vom Bundesinnenminister

Der Justizsenator hingegen bestreitet, dass es eine solche Beweislastumkehr gibt. Vielmehr handele es sich um eine „Beweiserleichterung“. Und die sei „ein probates Mittel“, weil die Diskriminierung in der Regel nicht offen, sondern subtil geschehe. Für die übergroße Mehrheit der Mitarbeiter bei der Polizei und anderen Stellen, die nicht diskriminierten, ändere sich „überhaupt nichts“. Es gehe um Extremfälle, die alle bekämpfen müssten.

Polizisten befürchten hingegen, dass sie in Zukunft bei Einsätzen allen möglichen Vorwürfen ausgesetzt sein könnten. Etwa dem Vorwurf der „ethnischen Diskriminierung“, wenn sie afrikanische Drogendealer im berüchtigten Görlitzer Park kontrollieren oder wenn sie gegen kriminelle Mitglieder arabischstämmigen Clans vorgehen. Gegen das sogenannte Landesdiskriminierungsgesetz hatten sich deshalb alle Berufsverbände der Polizei gewandt, nicht nur in Berlin. Alle 16 Landesverbände der Gewerkschaft der Polizei hatten vor der Abstimmung die Abgeordneten aufgefordert, das Gesetz abzulehnen.

Die „Strahlkraft“, die Senator Behrendt dem Gesetz zuspricht, wirkte auch in die Bundespolitik hinein, vor allem in CDU und CSU. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte schon in der vergangenen Woche das Gesetz kritisiert und sich dagegen gewandt, die Polizei „unter Generalverdacht“ zu stellen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte nun, das Gesetz animiere mit seinen „weitreichenden Entschädigungsregeln die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen“. Offenbar traue die Berliner Landesregierung ihrer eigenen Polizei nicht mehr. Auch Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, beklagte, dass durch das „unsägliche“ Gesetz die Einsatzkräfte der Polizei „der Willkür ausgesetzt“ würden, denn „jeder Verdächtige kann ihnen Diskriminierung vorwerfen und muss dafür nicht einmal Beweise vorbringen“. Davon seien auch Bundespolizisten und Tausende Beamte aus anderen Ländern betroffen, die zum Schutz der Großveranstaltungen nach Berlin entsendet würden. Frei rief deshalb die Landesinnenminister dazu auf, „sehr genau abzuwägen, ob und in welchem Umfang“ man weiter Polizisten nach Berlin schicken solle.

Die Kritiker weisen auch darauf hin, dass schon jetzt jeder Bürger gegen polizeiliche durch eine Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen könne. Zudem gibt es seit 2006 das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das gegen Diskriminierungen gerichtet ist. Es bezieht sich allerdings auf privat- und arbeitsrechtliche Fragen, nicht auf die Verwaltung. Diese Lücke habe man schließen wolle, argumentiert Rot-Rot-Grün.