MESOPOTAMIA NEWS „COUNTERCULTUR“ : ISLAM-FÖRDERUNG DURCH ROT/GRÜN-BERLIN / KOPFTUCHTRAGEN LOHNT SICH BEI 5000 Euro „ENTSCHÄDIGUNG“

 Landesarbeitsgericht Berlin muss Lehrerin mit Kopftuch entschädigen – Im Zweifel für das Kopftuch: Lehrerin erhält vom Land Berlin Entschädigung

Das Land Berlin gerät wegen des Kopftuch-Verbots zunehmend unter Druck. Wieder ist eine bekennende Muslima vor Gericht gezogen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Und wieder hat das Landesarbeitsgericht der Klägerin recht gegeben. Das Land habe die Informatikerin mit dem Verbot diskriminiert und muss ihr eineinhalb Monatsgehälter (5981 Euro) als Schadenersatz zahlen.

Mehrere Vertreter des rot-rot-grünen Regierungsbündnisses forderten nach der Entscheidung eine Überprüfung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Es legt fest, dass Lehrer, Polizisten und Justizangestellte im Dienst keine religiösen Symbole öffentlich tragen dürfen. Die Vertreterin der Bildungsverwaltung, die prominente Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates, zieht indes eine andere Konsequenz aus diesem Urteil. „Ich halte das Urteil für falsch“, sagte Ates und kündigte an, dass das Land vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen werde. „Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt.“

Kopftuch nur an der Berufsschule

Im konkreten Fall hatte sich die Informatikerin als Quereinsteigerin für Gymnasien, Sekundarschulen und Berufsschulen beworben. Laut Neutralitätsgesetz dürfen Lehrerinnen mit Kopftuch nur an Berufsschulen unterrichten, weil die Schüler meist schon volljährig sind. Dort allerdings habe es ohnehin geeignetere Lehrer mit voller pädagogischer Ausbildung gegeben, hieß es von der Bildungsverwaltung. Und dass die Informatikerin an Sekundarschulen oder Gymnasien aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes nicht mit Kopftuch unterrichten dürfe, sei der Bewerberin mitgeteilt worden. Ein entsprechendes Angebot an diesen Schulformen erhielt sie auch gar nicht erst – obwohl dort Informatik-Lehrer dringend gesucht werden.

Die Vorsitzende Richterin Daniele Reber führte aus, dass sie sich an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus den Jahr 2015 gebunden sehe. „Demnach ist für ein gesetzliches Verbot religiöser Symbole wie dem Kopftuch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder für die staatliche Neutralität erforderlich“, führte die Richterin aus. Das aber könne im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden. Gleichwohl sei das Berliner Neutralitätsgesetz mit der Verfassung vereinbar, weil es verfassungskonform ausgelegt werden könne. Ähnlich hatte das Landesarbeitsgericht bereits im Februar 2017 in einem ähnlichen Fall entschieden. Damals hatte die Bildungsverwaltung noch auf eine Revision verzichtet.

„Das Grundrecht auf Religionsfreiheit darf in Berlin nicht länger verletzt werden“

Jetzt muss in Berlin über das Neutralitätsgesetzes diskutiert werden. „Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden“, kommentierte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) umgehend. Die Entscheidung sei so zu erwarten gewesen. Das Landesarbeitsgericht folge hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte Behrendt. „Deshalb ist es am Abgeordnetenhaus, das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten.“

Ähnlich äußerte sich die religionspolitische Sprecherin der Grünen, Bettina Jarasch. Auch der rechtspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Sebastian Schlüsselburg, fand deutliche Worte. „Das Grundrecht auf Religionsfreiheit darf in Berlin nicht länger verletzt werden“, sagte er. Das Neutralitätsgesetz gelte nach dem zweiten Kopftuch-Urteil aus Karlsruhe nur noch auf dem Papier. Er freue sich, dass Berlin nun in Revision gehen wolle. „Damit kommen wir der rechtlichen Klärung endlich einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Schlüsselburg.

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Paul Fresdorf hingegen will am Neutralitätsgesetz in seiner bisherigen Form festhalten. „Um religiöse Manipulationen zu verhindern, müssen Lehrkräfte ganz besonders ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“, sagte er.

Nächste Klage steht an

Die Rechtslage

Neutralitätsgesetz: In Berlin wurde 2005 das Neutralitätsgesetz beschlossen. Es legt fest, dass Lehrer, Polizisten und Justizangestellte im Dienst keine religiösen Symbole tragen dürfen. Ausgenommen sind Berufsschulen. Andere Bundesländer beschlossen eigene Gesetze.

Grundrechte: Im aktuellen Fall wies die Arbeitsrichterin darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht für die Auslegung der Grundrechte verantwortlich ist. Und dass jüngere Entscheidungen ältere aufheben. Tatsächlich gab es zwei unterschiedliche Beschlüsse.

Karlsruhe: 2015 entschieden die Verfassungsrichter, das für ein Kopftuch-Verbot eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens bestehen müsse. Eine andere Kammer hatte zuvor anders entschieden. Strittig ist, ob Karlsruhe in einem Plenum einen Konsens herbeiführen sollte.

Die Anwältin der Klägerin, Maryam Haschemi, drückte nach der Verhandlung ihre Hoffnung aus, dass das Bundesarbeitsgericht sich an die Karlsruher Bundesverfassungsrichter wenden könnte. „Auf dieser Ebene fällt das womöglich leichter“, sagte sie. Karlsruhe könnte dann prüfen, ob das Berliner Gesetz tatsächlich verfassungsgemäß sei.

Ein weiterer Fall wird nach Angaben des Arbeitsgerichtes demnächst verhandelt. Dabei geht es um eine Lehrerin, die gerne mit Kopftuch an einer Spandauer Grundschule unterrichtet hätte. In erster Instanz hatten die Richter dem Land Berlin recht gegeben. Bisher gab es vier bis fünf Fälle, in denen Bewerberinnen mit Kopftuch geklagt haben, stets unterstützt von dem Verein Inssan, der sich zum Ziel gesetzt hat, einen deutschsprachigen Islam zu fördern.

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