MESOPOTAMIA NEWS : BUNDESNACHRICHTENDIENST (BND) IN KOOPERATION MIT DER PKK/PYD IN SYRISCHEN GEFANGENENLAGERN
PKK/PYD FORDERT GENAUSO WIE TRUMP RÜCKNAHME DER ISIS LEUTE DURCH DIE HERKUNFTSLÄNDER / PKK ERWARTET AUFWERTUNG
Rücknahme von IS-Gefangenen? : Kurden widersprechen Trump
Die kurdische Selbstverwaltung in Nordsyrien will dort inhaftierte deutsche Dschihadisten nicht freilassen. Donald Trump hatte die Europäer zuvor aufgefordert, inhaftierte Landsleute zurückzunehmen.
- Von Livia Gerster FAZ / FAS -Aktualisiert am 24.02.2019-09:14 -Die kurdische Selbstverwaltung in Nordsyrien wird dort inhaftierte deutsche Dschihadisten nicht freilassen. Das teilte der Außenbeauftragte Abdulkarim Omar der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) mit. Er widersprach damit dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump.
Es geht um Islamisten aus aller Welt, die ihre Heimatländer verlassen haben und nach Syrien gegangen sind, um sich dort der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen. Inzwischen sind viele von ihnen in Gefangenschaft geraten. Unter ihnen befinden sich ranghohe IS–Kämpfer, Mörder und Vergewaltiger. Trump hatte Deutschland, Großbritannien und Frankreich aufgefordert, die inhaftierten Europäer zurückzunehmen und ihnen in ihren Heimatländern den Prozess zu machen. Andernfalls, so drohte der Präsident in seinem Tweet, „werden wir gezwungen sein, sie freizulassen“. Die Amerikaner sind Verbündete der Kurden im Kampf gegen den „Islamischen Staat“, sie haben Truppen in Syrien stationiert.
Der kurdische Außenbeauftragte sagte, dass Trump über eine Freilassung nicht zu entscheiden habe. Die Gefangenen seien nicht in amerikanischen, sondern in kurdischen Händen. „Wir werden mit den IS-Mitgliedern gemäß den internationalen Verträgen und Konventionen umgehen, und wir werden sie nicht freilassen“, so Omar.
„Was hat Trump damit zu tun?“
Der Berliner Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung, Ibrahim Murad, sagte der F.A.S.: „Wir verstehen nicht, warum Trump das sagt. Was hat er damit zu tun?“ Die ausländischen Gefangenen seien zwar eine Last, doch liege es nicht im kurdischen Interesse, sie auf freien Fuß zu setzen. „Das wäre auch für uns zu gefährlich.“
Das Militärbündnis der Syrischen Demokratischen Kräfte hat den „Islamischen Staat“ in den vergangenen Jahren weit zurückgedrängt. Im Zuge der Eroberungen wurden auch 800 ausländische IS-Kämpfer festgenommen. Deren Familienangehörige sind in drei Flüchtlingslagern nahe der irakischen Grenze untergebracht, 1000 Frauen und 1500 Kinder. Die Zahl deutscher Gefangener könnte sich weiter erhöhen, denn im Norden des Landes wird weiterhin gekämpft.
Obwohl die Kurden nicht mit der Freilassung der Kämpfer drohen, dringen sie darauf, dass westliche Länder ihre eigenen Staatsangehörigen zurücknehmen. „Diese Dschihadisten sind wie eine tickende Zeitbombe. Wenn die Bombe platzt, ist dies eine Gefahr für die ganze Welt, nicht nur für uns“, sagte der kurdische Vertreter in Berlin. Die Dschihadisten müssten in ihren Heimatländern angeklagt und verurteilt werden. In Nordsyrien habe man dafür nicht die Kapazitäten. Der Außenbeauftragte der Selbstverwaltung, Abdulkarim Omar, sagte, die Kurden hätten inzwischen die Grenzen ihrer Kraft erreicht. „Wir haben einen hohen Preis dafür gezahlt, unser Land zurückzuerobern. Wir können nun nicht auch noch 1500 traumatisierte ausländische Kinder erziehen.“ Es sei daher „die moralische und juristische Verantwortung“ Deutschlands, seine Staatsangehörigen abzuholen. Russland, Indonesien, Saudi-Arabien und die Vereinigten Staaten hätten damit bereits begonnen.
„Internationale Gefangenenlager und Sondergerichte“
Die Bundesregierung hat bisher zurückhaltend auf diese Forderungen reagiert. Die Angst, Kriegsverbrecher ins Land zu holen, ist groß. Eine Rückkehr wäre nur möglich, wenn sichergestellt sei, dass diese Menschen sofort vor Gericht kämen, sagte Außenminister Heiko Maas. Die syrischen Kurden kennen die Bedenken in Berlin. Der Außenbeauftragte Omar bietet deshalb alternativ an, auf syrischem Boden „internationale Gefangenenlager und Sondergerichte“ für Dschihadisten einzurichten.
Die Syrischen Demokratischen Kräfte unterhalten mehrere provisorische Gefängnisse unweit von Rakka. Eines davon ist eine alte Schule, ein anderes das alte Gefängnis in Hassaka, das renoviert wurde. Die Vereinigten Staaten haben den Kurden geholfen, die Gefängnisse sicherer zu machen. Die Insassen können dort aber nicht ewig bleiben. Schließlich ist das kurdische Gebiet in Nordsyrien kein Staat. Die Kurden sind deshalb auch nicht völkerrechtlich als Verhandlungspartner anerkannt. Zwar haben die Syrischen Demokratischen Kräfte Ad-hoc-Tribunale eingerichtet, doch wird dort nur syrischen Terroristen der Prozess gemacht. Die Kurden befinden sich in einer schwierigen Situation, seit Trump angekündigt hat, die amerikanischen Truppen aus dem Land abzuziehen. Nur ein paar Hundert Soldaten sollen dort bleiben, wie das Weiße Haus am Donnerstag mitteilte. Zudem hat die Türkei wieder mit einer Offensive gegen Nordsyrien gedroht.
Momentan befinden sich 42 deutsche Staatsangehörige in Händen der Syrischen Demokratischen Kräfte. Gegen 32 von ihnen wurden in Deutschland bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet, gegen 18 liegen Haftbefehle vor. Diese Personen können sofort nach der Einreise festgenommen werden. Die strafrechtliche Verfolgung der Ehefrauen ist schwieriger. Kochen und Kindererziehung allein sind keine Straftatbestände. Das hatte der Bundesgerichtshof im Fall einer IS-Rückkehrerin entschieden.
Der Generalbundesanwalt ist daher bemüht, den Dschihadistinnen konkrete Straftaten nachzuweisen – etwa Plünderung oder Sklavenhaltung. Denn oft haben die IS-Familien sich fremde Häuser angeeignet und gefangene Jesidinnen oder auch Christinnen als Sklavinnen gehalten und sie misshandelt. Der Bundesnachrichtendienst befragt bereits deutsche Häftlinge in kurdischen Lagern und stellt seine Informationen dem Generalbundesanwalt zur Verfügung. Mit der kurdischen Zusicherung, die Häftlinge nicht sofort freizulassen, haben die Ermittler noch etwas Zeit gewonnen.