MESOPOTAMIA NEWS : Berliner `Antidiskriminierungsgesetz´-  Polizeieinsätze gegen Kriminelle mit Migrationshintergrund erschwert

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit konnte die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus am 13. Mai ein Gesetz durchwinken, das demnächst in Kraft tritt und die Beweislast für die Polizei umkehrt: Zeigt jemand einen Polizisten an, muss dieser dann beweisen, dass er unschuldig ist: Das „Landesantidiskriminierungsgesetz“.

Von Dr. David Berger 19 Mai 2020

Alles beschäftigt sich mit Corona und die, die bei der Polizei etwas zu sagen haben, haben es geschafft, dass das Vertrauen in die Polizei angesichts der Corona-Proteste auch bei den Konservativen in den Keller gesunken ist.

Gute Zeiten, um ein Gesetz durchzudrücken, dass die Arbeit der Polizei in Berlin deutlich erschwert: Bereits am 13. Mai konnte die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz durchwinken, das demnächst in Kraft tritt und die Beweislast für die Polizei umkehrt: Zeigt jemand einen Polizisten an, muss dieser dann beweisen, dass er unschuldig ist: Das „Landesantidiskriminierungsgesetz“.

Ein Vertreter der Berliner Polizei dazu bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus im Herbst 2019: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden. Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert.“

„Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden“

Aber nicht nur der afrikanische Dealer kann in Zukunft klagen, auch ganze Verbände und Vereine, die selbst gar nicht konkret betroffen waren, können gegen Polizisten vor Gericht ziehen. Vertreter der Polizeigewerkschaften befürchten nun eine Klagewelle auf sie zurollen. Und: „Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden“.

Gunnar Schupelius dazu in der BZ: „Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der das Gesetz erarbeiten und vorantreiben ließ, wischte alle Einwände rigoros vom Tisch. Die Sorgen der Polizisten ließ er nicht gelten. Er wünsche, dass die „Verwaltungen ihr bisheriges Verhalten auf mögliche Diskriminierung hin reflektieren“, sagte er. Die Polizeigewerkschaft (GdP) äußerte daraufhin ganz bissig den Verdacht, Behrendt misstraue dem öffentlichen Dienst mehr als der organisierten Kriminalität.

Im Zweifel gegen den angeklagten Polizisten

Auch die schweren Bedenken der politischen Opposition aus CDU, FDP und AfD konnten das Gesetz nicht aufhalten. Nur Kleinigkeiten wurden geändert, die der Abgeordnete Holger Krestel (FDP) „reine juristische Sprachkosmetik“ nennt.

Das neue Gesetz stellt alles auf den Kopf. „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, heißt es jetzt, vor allem, wenn er der Polizei angehört.“

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass sich Berlin weiter in jene verhängnisvolle Richtung entwickelt, die wir seit Monaten beobachten: Eine Exekutive und Judikative, die sich bei Araberclans, Drogenmafia und Linksextremisten unter der Schutzbehauptung „Deeskalation“ ängstlich zurückzieht, während sie gegen die sozial isolierten Schwachen, Andersdenkenden und wenig Schlagkräftigen mit offensichtlicher Unangemessenheit vorgeht.

Philosophia PerennisDr. Dr. David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch “Der heilige Schein”. Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000