MESOPOTAMIA NEWS : AHMADIYYA GEMEINDE DEUTSCHLAND SHON IN DEN 1920er JAHREN MIT NAZIS IN VERBINDUNG – Urteil zu Islamkritikerin : Necla Keleks Rederecht

  • -Aktualisiert am 13.02.2020- FAZ

Ein Interview im Deutschlandfunk wurde ihr zum Verhängnis: Islamkritikerin Necla Kelek

Die Kritikerin der islamischen Ahmadiyya-Gemeinde darf nach einem neuen Urteil sagen, die Gemeinschaft setze sich nicht mit Gewalt im Koran auseinander. Andere Aussagen muss Necla Kelek weiter unterlassen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein früheres Urteil im Rechtsstreit zwischen der Soziologin und Sachbuchautorin Necla Kelek und der islamischen Gemeinschaft Ahmadiyya revidiert. Gegenstand waren Aussagen, die Kelek in einem Interview mit dem Deutschlandfunk im August 2017 getroffen hatte. Die Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts verurteilten Kelek vergangene Woche zur Unterlassung der Aussage, die Moscheen der Ahmadiyya seien „Orte der Männer“, sowie der Aussage, die Gemeinschaft nutze ihren Status, um ihre politische Agenda durchzusetzen (AZ 16 U 50/19).

Die Ahmadiyya-Gemeinschaft beanstandete insgesamt sechs im Interview getroffene Aussagen. Im Februar vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt Kelek zur Unterlassung von zwei anderen Aussagen verurteilt (AZ 2-03 O 178/18), die mit dem neuen Urteil aber zugelassen sind. Dabei geht es um die Aussage, die Ahmadiyya-Gemeinschaft wolle den Islam wortwörtlich umgesetzt sehen, und um die Aussage, die Gemeinschaft setze sich nicht mit Gewaltstellen im Koran auseinander.

Jan Mohr, der Anwalt von Necla Kelek, sagte dieser Zeitung, es sei „sehr wichtig“, dass das Oberlandesgericht letztere Aussage für zulässig erklärt habe. Damit könne ein wesentlicher Kritikpunkt an der Ahmaddiyya-Gemeinschaft, die in Hessen und Hamburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, offen debattiert werden. Für Mohr ist es aber unverständlich, dass beide Gerichte jeweils unterschiedliche Aussagen für zulässig und unzulässig erklärt haben. „Das ist schwer nachvollziehbar“, sagte Mohr.

Er und seine Mandantin wüssten noch nicht, ob sie gegen das Urteil in der nächsthöheren Instanz vorgehen werden. „Das ist eine Entscheidung, die Frau Kelek persönlich treffen muss.“ Die nächsten Schritte hingen auch vom weiteren Vorgehen der Gegenseite ab.

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