MESOPOTAMIA NEW „MUST READ!“Brief eines GEZ-Zahlers an Tom Buhrow / Von Carl Christian Jancke, Gastautor achgut / 10.01.2020 /

An den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften der Rundfunkanstalten in Deutschland, Herrn Tom Buhrow, vom 07. Januar 2020:

Sehr geehrter Herr Buhrow,

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem letzten Urteil erstmals inhaltliche Kriterien für die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt, die die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigen. Offensichtlich erfüllen der von Ihnen geführte WDR, die anderen ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und DeutschlandRadio diese Maßstäbe nicht. Die Affäre um den WDR Kinderchor Dortmund sind für viele Beitragszahler der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

  1. Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18. Juli 2018 Absatz 80/81:

„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“

Und Absatz 81 führt aus:

„(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.“

Ich kann nach eingehender Prüfung Ihres Programmangebotes einen solchen Vorteil nicht erkennen.

So berichtete das ARD Mittagsmagazin am 30. Dezember 2019 über die Diskussion um ein Böllerverbot zu Silvester. Als einziger Interviewpartner wurde eine Expertin der „Deutschen Umwelthilfe e.V.” gehört, einer weder wissenschaftlich legitimierten noch demokratisch gewählten Organisation. Vielmehr handelt es sich um einen privaten Verein mit nur wenigen hundert Mitgliedern, die einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen mit Abmahnungen verdient. Die Gegenposition etwa eines Feuerwerksherstellers wie der Firma Weko wurde nicht gehört oder in die Diskussion einbezogen.

Im Anschluss gab es einen grafisch hübsch untermalten Kommentar eines Mitarbeiters, in dem der behauptete, wir hätten bisher nichts gegen den Klimawandel getan, weil wir immer mehr flögen, immer mehr SUVs fahren würden und so weiter. Da könnten wir doch wenigstens auf das Böllern verzichten, um etwas für den Klimaschutz zu tun.

Dieser erzieherisch gemeinte Kommentar war sachlich falsch. Deutschland hat seit 1990 die CO2-Emissionen um über 30 Prozent gesenkt. Damit kann die in Kyoto gemachte Selbstverpflichtung erreicht werden. Das Silvesterfeuerwerk wird nicht wegen der CO2-Emissionen kritisch gesehen, sondern wegen des freigesetzten Feinstaubs und des entstehenden Lärms. Beides trägt anerkanntermaßen nicht zum menschgemachten Klimawandel bei.

Leider sind solche Ungenauigkeiten, Verkürzungen, Verdrehungen und Schlampigkeiten an der Tagesordnung, die auffälligerweise immer zielgerichtet zu sein scheinen und dem Bürger das verwehren, was Ihr Auftrag nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist: den Bürger mit einem vollständigen Bild der Fakten und den von ihnen zu trennenden unterschiedlichen Interpretationen ins Bild zu setzen.

Diese Intention scheint im strafrechtlichen Sinne Vorsatz zu sein, wie folgende Beispiele belegen.

2. Namensbeitrag von Georg Restle in WDRPrint

In Ihrer Hauszeitschrift WDRprint hat Georg Restle, der Leiter des „investigativen Flaggschiffs” Monitor dieses begründet: “Wenn Journalisten behaupten, Sie seien neutral, dann lügen sie …”

„… wenn Journalisten im Neutralitätswahn nicht mal mehr wahrnehmen, wenn sie zum verlängerten Arm derer geworden sind, die mit ihrem beständigen Beharren auf journalistische Objektivität nur ihre eigene Agenda oder ihre eigene Geschäftsinteressen im Sinn haben.”

Jochen Bittner zitiert in der ZEIT den verfassungsmäßigen Auftrag der Presse allgemein im Bezug auf einen Beitrag Ihres Ressortleiters Georg Restle „Spiegel”-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1966:

„Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. (…) Sie faßt die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen.”

Bittner bietet im gleichen Artikel auch ein Beispiel für einen Verstoß gegen dieses Urteil aus dem Deutschlandfunk Kultur”:

„Ein Beispiel für die Verlockung, in politisch aufgeladenen Zeiten in den Aktivismus zu kippen, lieferte Anfang 2019 der Sender Deutschlandfunk Kultur. Auf seinem Twitter-Account postete er ein „Sharepic“, also ein Grafikbild, mit der Aufschrift „Nazis raus“. Dazu hieß es: „Ein Tweet für alle Trolle und Rechten“. Man muss sich vor Augen führen, was damit alles gleichgesetzt wird: der industrielle Massenmord an über sechs Millionen Menschen und ein Vernichtungskrieg in Europa, die politische Richtung des Konservatismus (klassischerweise als rechts bezeichnet) und Leute, die im Internet Beleidigungen oder Unfug von sich geben.”

Dass Restles Auffassung auch in anderen Medien auf Kritik stößt, können Sie an Gerhard Strates Artikel im CICERO von Anfang dieses Jahres erkennen:

„Wer sich so leichthändig und ganz bewusst mit scheinlogischen Begründungen vom journalistischen Handwerk verabschiedet und stattdessen der bevormundenden Haltungsschreiberei das Wort redet, legt damit, zugunsten des eigenen Sendungsbewusstseins, die Axt an die Wurzel der Pressefreiheit. Er maßt sich und der journalistischen Zunft an, zu bestimmen, welche Haltung die einzig „richtige“ wäre und in der Folge Kollegen mit der „falschen“ Haltung aufs Abstellgleis zu befördern.“

Ich bin offensichtlich nicht alleine mit der Auffassung, dass das Journalismusverständnis eines Ihrer profiliertesten Journalisten gleich gegen zwei Verfassungsgerichtsurteile und die Auffassung vieler seiner und Ihrer Kollegen entspricht. Da sich für den Bürger der im Urteil des Verfassungsgerichtes dargestellte Vorteil so nicht einstellt, fehlt der Erhebung des Rundfunkbeitrages die Rechtsgrundlage.

3. Erziehungsauftrag Anja Reschke

Die leitende Mitarbeiterin der ARD und des Norddeutschen Rundfunks, Anja Reschke, erklärte in einem Interview mit SRFGlobal:

„Meine Frage an Journalisten: Hast Du einen erzieherischen Auftrag? Nein (Hände hebend) Aufklären wollen sie. Aufklären wofür? … Aufklären, doch schon, dass man ein Bürger ist, der sich Gedanken macht, der sich entscheidet, und zwar auf einer Basis, da bin ich wieder beim Grundgesetz. Letztendlich möchte ich natürlich nicht, dass ich Bürger dazu erziehe, durch meine Berichterstattung, dass sie den Staat stürzen. Das wäre ja nicht im Sinne des Erfinders.”

Reschke schränkt auf gleiche Weise den unabhängigen Auftrag ein, der sich aus beiden Verfassungsgerichtsurteile zwingend ergibt, indem sie den mündigen Staatsbürger zum Erziehungsobjekt degradiert. Auch dieser Anspruch steht nicht im Einklang mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags begründet. Die Aufgabe der Presse und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist doch wohl die Kontrolle der Politik und der staatlichen Organe und nicht die Erziehung des Bürgers im staatlichen Sinne.

4. Kai Gniffke, ARD Aktuell

Als im August 2018 ein somalischer Asylbewerber einen auch in der Flüchtlingshilfe tätigen Arzt in seiner Praxis erstach, berichtete die Tagesschau nicht über die Tat. Der seinerzeitige Chefredakteur begründete auf dem Blog der Tagesschau:

„Aber: Die „Tagesschau“ berichtete nicht über den Fall! Gegen Kritik an der Entscheidung verteidigte sich Chefredakteur Kai Gniffke auf tagesschau.de: Die Tagesschau berichte über Dinge von „gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz“, schreibt Gniffke. „Dabei können wir nicht über jeden Mordfall berichten.“

Der direkt gewählte Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer (Bündnis90/Grüne) kritisierte die Entscheidung und ihre Begründung:

Asylbewerber seien bei schweren Gewalttaten überrepräsentiert. „Bei Mord und Totschlag sind rund 40 Prozent der Tatverdächtigen nicht deutsch“, so Palmer. Gleichzeitig würden die Angriffe mit Messern zunehmen, wofür „Asylbewerber wesentlich verantwortlich sind“ und widerlegte Gniffkes Begründung, es gäbe keine besondere Häufung von Straftaten dieser Gruppe.

Gniffke antwortete:

„Nach intensiver Recherche stellen wir fest, dass diese Vereinfachung zu kurz greift. Die Statistik des Bundeskriminalamtes stellt fest, dass von 2.971 aufgeklärten Straftaten insgesamt, 447 Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer begangen wurden (15 %). Das BKA weist zudem darauf hin, dass unter den tatverdächtigen Zuwanderern bei Straftaten gegen das Leben überproportional viele junge Männer vertreten sind. Nimmt man zum Vergleich eine entsprechende Alterskohorte aus der Gesamtbevölkerung, wird die Differenz zwischen Zuwanderern und Nicht-Zuwanderern geringer. Manche Wissenschaftler, beispielsweise der Kriminologe Christian Pfeiffer, sagen auch, sie würde fast“ target=„_blank“ >https://www.tagesschau.de/inland/pfeiffer-fluechtlingskriminalitaet-101.html“>fast ganz verschwinden. Wirklich vergleichbare Zahlen sind aufgrund der unterschiedlichen, verwendeten Werte auch nach intensiver Recherche nicht zu bekommen.“

Dies stellt nicht nur fehlerhafte Berichterstattung aufgrund eines Vorsatzes dar, sondern journalistische Inkompetenz. Die entsprechende Berichterstattung wird alljährlich durch die von Gniffke zitierte polizeiliche Kriminalstatistik widerlegt. Bereits am 8. Januar 2018 habe ich persönlich Pfeiffers Studie analysiert und in weiten Teilen widerlegt:

„Laut der PKS sind rund 44 Prozent aller Tatverdächtigen in Deutschland unter 30 Jahre alt. Bei allen nichtdeutschen Staatsangehörigen liegt die gleiche Zahl bei 50 Prozent. Bei allen Zuwanderern, deren BKS-Definition von der Studie abweicht, sind es 67 Prozent. Daher lässt sich wohl mit der Taschenrechnerfunktion des Mobiltelefons feststellen, dass Asylbewerber und Asylanten unter 30 Jahren deutlich auffälliger sind als ihre deutschen Altersgenossen.”

Es stellt sich wohl die berichtigte Frage, ob Herr Gniffke seinem neuen Amt als Intendant des SWR gewachsen ist.

Was mir kleinem Publizisten und Blogger ohne jede Infrastruktur möglich ist, kann die Redaktion von ARD Aktuell nicht leisten? Diese Kritik teile ich mit Boris Palmer. Auch hier erfüllt sie nicht die Maßstäbe des Bundesverfassungsgericht.

5. Berichterstattung über den Iran

Die Al Quds Brigaden tragen übersetzt den Namen “Jerusalem”-Brigaden, weil ihr Ziel die “Befreiung” Jerusalems und die Vernichtung Israels ist. Sie sind von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Ihre Organisation ist wie die ihrer Oberorganisation, der inländischen Revolutionsgarden mit der von SA und Waffen-SS gleichzusetzen. Der von den USA gezielt getötete “Kommandeur dieser privaten Miliz, die nicht Bestandteil der regulären unter Völkerrecht stehenden iranischen Streitkräfte ist, steht persönlich seit mindestens zwei Jahren auf der Terrorliste der USA und der Europäischen Union.

Die Bundesregierung hat gegen die iranische Mahan Airlines zu Beginn des Jahres ein Einflugverbot verhängt, weil diese Kämpfer der Al-Quds-Brigaden nach Syrien geflogen hatte. Ihr Geschäftsführer ist ein ehemaliger Kommandeur der Al-Quds-Brigaden. Insider gehen darüber davon aus, dass die Al-Quds-Brigaden Aktionär der Mahan Airlines sind. Das Einflugverbot wurde vom Auswärtigen Amt mit der Verwicklung in staatsterroristische Vorgänge begründet.

Wie die Tagesschau gemeldet hat, haben die USA den Kommandeur der Al-Quds-Brigaden mit einem gezielten Drohnenangriff getötet. Dabei wurde er als iranischer General vorgestellt, als ob er Teil der regulären iranischen Armee sei und nicht Kommandeur der völkerrechtswidrig im Irak, Syrien und dem Libanon operierenden Al-Quds-Brigaden, die die terroristischen Einheiten der HAMAS und Hisbollah aktiv unterstützt und mit Waffen ausstattet, die insbesondere gegen Israel eingesetzt werden.

Die Tagessschau machte mit einem Bericht über die Proteste regimetreuer Demonstranten im Iran auf. Dass das Regime im November und Dezember demonstrierende Gegner zu Hunderten getötet hatte (die Schätzungen schwanken zwischen 300 und über 4.000), wurde in der ausführlichen Berichterstattung nicht erwähnt und so ein falscher Eindruck erweckt. Tatsächlich haben die Revolutionsgarden die Mehrzahl dieser Morde an den eigenen Bürgern begangen. Darüber wurde nur am Rande berichtet wie über die Proteste im Irak und Syrien insbesondere gegen Parlament, Regierung und Hisbollah, nicht aber über die hunderten von Toten und Verletzten.

In der Tagesschau wurde auch nicht erwähnt, dass Anhänger einer schiitischen Terrorgruppe versucht hatten, vor kurzem die US-Botschaft in Bagdad zu stürmen. Diese Nichterwähnung bekommt vor allen Dingen deshalb Gewicht, weil die ARD-Korrespondentin im Iran im Anschluss von einer Kriegserklärung der USA gegenüber dem Iran sprach. Die Berichterstattung hat sich in den Folgetagen entsprechend fortgesetzt. Immer wieder war von dem „iranischen General” gesprochen worden und nicht von einem international gesuchten Terroristen.

Im Bericht am 07.01.2020 ist in der Tagesschau dann gar vom “beliebten General” gesprochen. Die Washington Post zeichnet ein ganz anderes Bild:

Schon in der Überschrift heißt es:

”Don’t believe Iranian propaganda about the mourning for Soleimani.

Without doubt, Soleimani had support among hard-liners and regime loyalists. The regime is not taking any chances, though. In the city of Ahvaz, where large numbers of people turned out to mourn Soleimani, the government has forced students and officials to attend. It provided free transport and ordered shops to shut down. According to videos sent to me by people inside the country, the authorities are making little kids write essays praising the fallen commander. First-graders who didn’t know how to write were encouraged to cry for Soleimani. …

… Some Iranians have compared the funeral services for Soleimani to those held for the Nazi leader Reinhard Heydrich, the Butcher of Prague, killed by Allied agents during World War II. …

… There are many Iranian voices who think Soleimani was a war criminal, but Western journalists rarely reach out to them. Ironically, the Western media is more skeptical of such state-organized events in other countries, such as Russia or North Korea, but seems to leave its critical sense at the border when it comies to the Islamic Republic.”

Auch in diesem Fall kann man nicht davon sprechen, dass die Tagesschau die vom Bundesverfassungsgerichtsurteil festgelegten Kriterien erfüllt. Für eine Beitragszahlung entfällt somit die Rechtsgrundlage.

Im Gegenteil: Die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Qualitätsmedien exekutiert bedenkenlos die Propaganda des iranischen Regimes.

6. WDR Kinderchor Dortmund

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterhält ja zahlreiche Ensembles, Orchester und offensichtlich auch Chöre. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet.

Fragwürdig wird es, wenn ein solches Ensemble politische Agitation betreibt oder dafür genutzt wird.

„Am Samstag, den 5. Oktober 2019 singt der WDR Kinderchor Dortmund zur Abschlussveranstaltung von „plant for the planet“ in Königswinter/Bonn.Gleichzeitig werden die Sängerinnen und Sänger als Botschafter für Klimagerechtigkeit von anderen Kindern ausgebildet.

‚Das Thema Klimawandel ist ja gerade in aller Munde und mit ‚Fridays for Future‘ auch zum Thema der jungen Generation geworden. Neben den Aktionen von Greta Thunberg gibt es aber auch viele andere, sehr spannende und sinnvolle Projekte zum Thema Klima, wie z.B. die Organisation ‚plant for the planet‘. Sie bildet Kinder in einer Tagesakademie zu ‚Klimaschützern‘ aus und pflanzt in Zusammenarbeit mit einem Förster Bäume mit den Kindern. Auf diesem Weg sind schon viele hunderttausend Bäume gepflanzt worden.’“ (siehe hier, Anm. d. Red.)

Die Verunglimpfung einer ganzen Generation ist kein Zufall und auch kein Versehen, sondern das Resultat einer Parteinahme. Das ist leider kein Grund für die Verweigerung der Rundfunkgebühren. Aber wie Sie sehen, hat es genug andere Gründe gegeben. Dieses Verhalten ist einfach nur geschmacklos.

Ich hatte diese Mail schon beendet, als mich die Meldung erreicht, dass eine Redakteursversammlung geplant sei, um Kritik an Ihnen zu üben, weil Sie sich für das “Umweltsau-Video” entschuldigt haben. Der “Protest” sei von “rechts orchestriert”. Hinzu kommt eine Unterschriftensammlung von 40 Autoren, wohl überwiegend von Satireformaten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren geistige Haltung zutage tritt. Ich komme in die Verlegenheit, Sie für Ihr richtiges Verhalten, sich zu entschuldigen und das beleidigende Video vom Netz zu nehmen, zu verteidigen. Das war allerdings das Mindeste, was sie tun konnten.

Satire darf und soll überspitzen. Wer aber meint, von seiner eigenen Haltung ausgehend, gesellschaftliche Gruppen zu diffamieren, ohne dass es dafür einen Bezug zur Realität gibt, handelt wie ein Rassist.

Auch dieses Angebot stellt keinen Vorteil für den Bürger dar, der nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts für den Gebührenzahler einen die Gebühren rechtfertigenden Vorteil dar.

7. Tweets von Mitarbeitern des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Zu Jahresbeginn twittert die Redakteurin im ZDF-Hauptstadt-Studio Nicole Diekmann “Nazis raus”, die freie Mitarbeiterin des NDR Jenny Kallenbrunnen kommentiert das Ergebnis der Thüringen-Wahl: “In Thüringen würde ich ab morgen bedenkenlos jedem fünften Menschen, der mir begegnet, einfach eine reinhauen”.  Zum dritten Jahrestag des Attentats auf den Breitscheidplatz in Berlin fiel der Moderatorin des WDR Programms live eins Folgendes ein: “Oder vielleicht haben Leute, die es für weihnachtlich halten, in Menschenmengen auf Märkten gebrannte Mandeln zu fressen, auch einfach verdient, von anderen Kulturen verdrängt zu werden.” Da nimmt sich der Tweet von Danny Hollek, der sich selbst als “Antideutscher” beschreiben soll,ja richtig dezent an:

Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt sich über #Umweltsau aufregen. Euro Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.”

Einigen Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks scheint offensichtlich die gebotene sittliche Reife zu fehlen, um die erforderliche Neutralität in ihrem Hauptberuf an den Tag zu legen. Sie nutzen ihre durch die Mitarbeit bei den ö.-r. Medien entstandene Bekanntheit zur Veröffentlichung ihrer persönlichen Ansicht, die in anmaßender bis beleidigender oder menschenverachtender Form formuliert sind. Das nennt man neudeutsch “Hate Speech”, glaube ich. Diese Tweets sind Bestandteil des öffentlichen Erscheinungsbildes des gebührenfinanzierten Rundfunks. Es muss bezweifelt werden, dass diese Mitarbeiter verstanden haben, was sachlicher Journalismus ist. Sie sind offensichtlich charakterlich nicht geeignet, die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.

8. Zweckentfremdung von Rundfunk-Beiträgen

Es mag notwendig sein, über Werbung und andere Medien das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekanntzumachen. Nicht zu rechtfertigen ist allerdings, bei einer externen Beraterin ein “Framing” in Auftrag zu geben, um mit den richtigen “Begriffen” für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu “werben”.

Genauso wenig ist es zu rechtfertigen, dass der WDR im Zusammenhang mit einer möglichen Erhöhung der Zwangsgebühren eine Agentur für Krisenkommunikation wohl für rund eine halbe Million beauftragt, um eine mögliche Reduzierung der Erhöhung abzuwenden.

Sie sind wohl weltweit die einzige Institution, die Zwangsgebühren nutzt, um Zwangsgebühren zu legitimieren. Demokratisch ist das nicht.

Fazit

Sehr geehrter Herr Buhrow, die von mir genannten Beispiele stehen exemplarisch dafür, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien dauerhaft und wiederholt nicht erfüllt. Die Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung besteht wegen mangelnder Leistungserbringung nicht und muss deshalb verweigert werden.

Eine zunehmende Anzahl von Bürgern und Zwangsbeitragszahlern empfindet diesen Zwang als anachronistisch. Wenn Sie nicht wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend unter Druck gerät, sollten Sie von sich aus eine grundlegende Reform angehen.

Nach meiner Auffassung sollten die Pensionsverpflichtungen von den Bundesländern übernommen werden und so steuerfinanziert werden. Die Programmangebote werden einem “Public Value Test” á la BBC unterworfen. Nur Programme, die erkennbar nicht privat finanziert werden können, werden in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft fortgeführt. Allerdings können unabhängige Produzenten sich um die Weiterführung jedes Programms in privater Trägerschaft bemühen. Programme, für die es mehrere Bewerber gibt, werden öffentlich ausgeschrieben. Gleiches geschieht mit Immobilien und Sendeeinrichtungen. Die Programme werden verschlüsselt und gegen Zahlung eines freiwilligen Beitrags freigeschaltet. Sollte der nicht ausreichen, wird alljährlich über den public value neu entschieden und das Programm erst aus den Erlösen der Sendeeinrichtungen finanziert und später durch Steuermittel, deren Höhe von der KEV festgesetzt werden kann.

Bei der Prüfung des Public Values muss allerdings der technologische Fortschritt und die Möglichkeit der Verbreitung von Inhalten über das Internet und soziale Netzwerke zu einem Bruchteil der Kosten möglich ist, berücksichtigt werden, zu denen traditionelles Fernseh- oder Rundfunkprogramm produziert wird.

Privat finanzierte Programme setzen international längst den Anspruch um, den das Bundesverfassungsgericht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt. Ihr Etat von 8 Mrd. Euro saugt die Finanzierungsmöglichkeiten qualitativ hochwertiger Programme aus.

Ich nenne hier bewusst zwei Beispiele, die international belegen, dass solche Qualität nicht der öffentlich-rechtlichen Organisationsform bedürfen, um hervorragende Qualität zu ermöglichen.

Als fiktionales Programm sei “The Crown” von Netflix genannt, die nicht nur die Geschichte der Windsors, sondern auch des 20. Jahrhunderts in Großbritannien und aus dem Blickwinkel des vereinigten Königreichs unprätentiös und eindrucksvoll erzählt. Bildungsfernsehen at its best. Eine deutsche Serie über die Hohenzollern, deren Geschichte ja derzeit in den Feuilletons aber nicht im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk diskutiert wird, habe ich bei ARD und ZDF nicht entdeckt. Beim Deutschlandfunk war das vor 20 Jahren vorstellbar. Heute nicht mehr.

Als klassisches Rundfunkangebot, dass ich Ihnen dringend empfehle, nenne ich „The Califat” von der New York Times, das mit einem ungeheuren Recherche-Aufwand und aus vielen Facetten in 10 Folgen á 30 Minuten dem Islamischen Staat widmet und ein grundlegendes Verständnis über dieses “Kalifat” in Syrien und im Irak schafft.

Es gibt viele Beispiele für audiovisuelle Programme, Blogs, Podcasts, Videos und Videopodcast, die es in der Qualität mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufnehmen können. Einen Grund für die Weiterexistenz kann ich persönlich deshalb nicht erkennen.

Die Ewigkeitsgarantie  („Bestandsschutz”) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die mangelnde Möglichkeit der Staatsbürger, auf das Programm oder seine Inhalte überhaupt nur Einfluss zu nehmen oder durch Zahlungsentzug zu sanktionieren, hat ihn fett, überheblich und arrogant gemacht.

Mir ist nicht verborgen geblieben, dass einige Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund der hier dargestellten Verhaltensweisen unter Druck geraten sind und sich des Straftatbestandes der Nötigung ausgesetzt sehen. Offensichtlich sind auch vermehrt Morddrohungen ausgesprochen worden.

Ich versichere Ihnen, dass ich ein solches Verhalten aufs schärfste missbillige und bin der Auffassung, dass die bestehenden Gesetze ausgeschöpft werden müssen, um diesen Menschen das Handwerk zu legen, selbst wenn ich der Auffassung bin, dass dahinter keine tatsächliche Mordabsicht steht. Der dadurch ausgeübte Druck rechtfertigt konsequentes rechtsstaatliches Handeln. Aber man kann sich die Menschen, die seine Meinung teilen, nicht aussuchen.

Ich persönlich werde die Zahlung der als “Rundfunkbeitrag” titulierten Zwangsgebühren so lange verweigern, bis ich durch unmittelbare Gewalt und staatliche Repression wie etwa die Androhung von Erzwingungshaft dazu gezwungen werde. Die fortwährende Wiederholung des Wortes Zwang in diesem Absatz ist kein Stilmittel sondern geboten.

Gern höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Carl Christian Jancke