MESOP : WAHLEN IN WEST KURDISTAN Á LA PKK / PYD (KURDWATCH) – STALINISTISCHE METHODEN
Neues Dokument: Analyse der Bedingungen für Kandidatur & Stimmabgabe der Kommunalwahlen vom März 2015
KURDWATCH, 12. Juli 2015 – Am 13. März 2015 hat die Partei der Demokratischen Union (PYD) Kommunalwahlen im Kanton Dschazira durchgeführt. Mehr als einhunderttausend Wahlberechtigte sollen ihre Stimme abgegeben haben, die Wahlbeteiligung wurde mit fünfzig Prozent angegeben. KurdWatch veröffentlicht hier die von der PYD‑nahen Nachrichtenagentur Hawar publizierten Bedingungen zur Kandidatur und zur Abgabe von Stimmen.Das Dokument fällt zunächst dadurch auf, dass zahlreiche Formulierungen unklar sind. Darüber hinaus laufen wesentliche Bestimmungen demokratischen Prinzipien zuwider. Das heißt, ganz unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Wahlen weisen bereits diese Bestimmungen erhebliche Mängel auf. So bleibt offen, wie sich die Ausschüsse zusammensetzen, die die Wahllokale eines Wahlkreises betreuen und die Stimmen auszählen. Der Kontext legt nahe, dass es sich dabei um Mitarbeiter der von der PYD eingesetzten Übergangsverwaltung handelt.
Auch sämtliche Wahlbeobachter in den Wahllokalen, das wird im Dokument klar, sind Mitarbeiter dieser Verwaltung. Problematisch ist dabei vor allem, dass diese Mitarbeiter nahezu ausschließlich Sympathisanten der PYD sind. Der PYD kritisch gegenüberstehende Personen haben keine Chance, in die Verwaltung übernommen zu werden. Somit finden sich keine politisch unabhängigen Personen unter den Organisatoren in den Wahllokalen. Dass bei der Stimmenauszählung auch Vertreter der Kandidaten zugelassen sind, ändert hieran nur bedingt etwas, da lediglich Kandidaten der PYD und ihr nahestehender Parteien an den Wahlen teilnahmen. Darüber hinaus bleibt offen, worin die Funktion der Wahlbeobachter sowie der Vertreter der Kandidaten genau besteht. Im Dokument finden sich keine Hinweise auf ihre Kompetenzen und Rechte.
Gleichfalls kritisch zu bewerten ist die Möglichkeit, Einspruch gegen die Stimmenauszählung einzulegen. Wer das Ergebnis bezweifelt, ist berechtigt, seinen Einspruch über die Wahlkommission beim Revisionsgericht in al‑Qamischli einzureichen. Beiliegen muss eine Quittung über 100 000 Syrische Lira. Wird ein Einspruch angenommen und zugunsten des Antragstellers entschieden, bekommt der Einzahler den deponierten Betrag zurück, ansonsten wird der Betrag einbehalten. Zum Zeitpunkt der Wahlen, am 13. März 2015, entsprachen 100 000 Syrische Lira gut 450 Euro. Das ist mehr als das Anderthalbfache des Monatgehalts eines Grundschullehrers in Syrien. Da das Geld bei Ablehnung des Einspruchs verloren ist, soll diese hohe Summe offensichtlich dafür sorgen, dass Einsprüche erst gar nicht eingereicht werden.
Intransparent ist auch die Veröffentlichung der Wahlergebnisse: Die veröffentlichten Wahlbestimmungen sehen lediglich eine Bekanntgabe der Namen der erfolgreichen Kandidaten in den einzelnen Wahllokalen vor. Das bedeutet, dass eine bloße Verlesung der Namen ausreichend sein kann. Eine allgemein zugängliche, schriftliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse, inklusive der von den einzelnen Kandidaten auf sich vereinten Stimmen, ist nicht zwingend. Tatsächlich hat KurdWatch keine schriftliche Veröffentlichung der Wahlergebnisse finden können.