MESOP : PKK (PYD) = FREUNDE DES ASYLRECHTS IN DEUTSCHLAND / FEINDE IN ROJAVA – Al-Qamischli: PYD eignet sich Besitz von Flüchtlingen an
STALINISTISCHE ENTEIGNUNGEN A LA SOWJET UNION
KURDWATCH, 1. Oktober 2015 – Anfang September 2015 hat die von der Partei der Demokratischen Union (PYD) für den Kanton Dschazira eingesetzte Übergangsregierung ein Gesetz verabschiedet, dass es der Verwaltung erlaubt, Fahrzeuge, Immobilien, Ländereien sowie das Barvermögen geflohener Syrer auf dem Gebiet der Übergangsverwaltung »zum Schutz« derselben unter ihre Kontrolle zu bringen und sie in den »Dienst der Bevölkerung der Autonomieverwaltung« zu stellen. Die eingezogenen Besitztümer dürfen wirtschaftlich genutzt werden, die Einnahmen behält die Verwaltung.
Die Betroffenen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einzugs ihres Besitzes dagegen klagen. Besitztümer werden nicht eingezogen, wenn Auswanderer sie von Verwandten ersten oder zweiten Grades verwalten lassen. Verwaltern, die nicht in diese Kategorie fallen, wird eine Haftstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von mindestens einer Million Syrische Lira angedroht. Sofern die Betroffenen selbst oder Verwandte ersten oder zweiten Grades in die von der PYD kontrollierten Gebiete zurückkehren, haben sie das Recht auf Rückgabe ihres Besitzes, jedoch keinen Anspruch auf die zwischenzeitlich damit erzielten Einnahmen. Mitte September wurden Mitarbeiter der Übergangsverwaltung in verschiedenen Vierteln der Stadt al‑Qamischli dabei gesehen, wie sie mögliche Objekte ausfindig machten.
Der Beschluss kommt in vielen Fällen einer Enteignung von Flüchtlingen gleich. Er ist im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen der PYD zu sehen, Menschen soweit als möglich an der Flucht aus den kurdischen Gebieten zu hindern. Bereits seit längerer Zeit verlangt die PYD von Bewohnern der von ihr kontrollierten Gebiete, die ins Ausland reisen möchten, eine Genehmigung bei ihrem Sicherheitsdienst, dem Asayiş, einzuholen.