MESOP MEINUNG : OHNE SCHARIA IST OHNE ISLAM / WIE DEUTSCHE GERICHTE SCHARIA PRAKTIZIEREN

Islam wird vor deutschen Gerichten und in der Sozialordnung im Sinne der Scharia längst überall praktiziert: Der Islam muss ausnahmslos auf die Scharia verzichten – oder man muss auf den Islam ganz verzichten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière wird mit der markigen  Äußerung zitiert, „die islamische Rechtsordnung der Scharia werde, auf deutschem Boden nicht geduldet”. Diese Äußerung ist sachlich unzutreffend.

In Fällen des Familien- und Erbrechts, in denen es um Muslime geht, in deren Herkunftsländern die Scharia Gesetzeskraft hat, legen deutsche Gerichte ihrer Rechtsprechung seit langem auch die Scharia zugrunde. Dies betrifft unter anderem Ehescheidungen, Unterhaltszahlungen an Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen, Aufteilungen von Witwenrenten auf mehrere Witwen einer polygamen muslimischen Ehe oder auch erbrechtliche Fälle, in denen Söhnen gemäß der Scharia ein größerer Anteil am Erbe als Töchtern zusteht. Selbstverständlich wendet die deutsche Justiz in Zeiten der Globalisierung auch islamisches Recht an.

Es ist eine Tatsache, daß entgegen der Äußerung des Bundesinnenministers die islamische Rechtsordnung der Scharia in weiten Teilen auf deutschem Boden nicht nur geduldet, sondern von deutschen Gerichten ständig angewandt wird. Ein Verbot der Anwendung der Scharia etwa bei der Bemessung von Witwenrenten polygamer Ehen hätte beispielsweise die Benachteiligung von Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen zur Folge.