MESOP MEDIEN : JAKOB AUGSTEIN’S TODENHÖFER BLATT “DER FREITAG” & DIE MAFIA

Jakob Augsteins „Freitag“ Ist die Mafia jetzt der Gewinner?

Zuerst ließ der Verleger Jakob Augstein die Autorin Petra Reski in einem Rechtsstreit hängen. Nun tritt er sogar nach. Ein solches Beispiel darf im Journalismus nicht Schule machen.

09.04.2017, von Andreas Rossmann – FAZ – Der „Fall“ Reski ist zu einem Fall Augstein geworden. Nicht, dass die Journalistin den Namen eines mutmaßlichen Mafioso in einem Artikel für den „Freitag“ genannt, sondern wie der Herausgeber der Wochenzeitung die Autorin im Stich gelassen hat (F.A.Z. vom 1. April) und wie er sein Verhalten, sich in eine Rechthaberei-Spirale schraubend, verteidigt, ist der Skandal. Denn selbst wenn es sich so verhielte, wie Augstein es darstellt, wäre seine Entscheidung, der freien Mitarbeiterin, die von dem genannten italienischen Geschäftsmann verklagt und vom Landgericht Leipzig verurteilt wurde, keine juristische Unterstützung zu gewähren und sie für die Rechtskosten selbst aufkommen zu lassen, ein außergewöhnlicher Affront, der, so Hendrik Zörner, Sprecher des „Deutschen Journalisten-Verbands“ (DJV), gegen „ein Grundprinzip der Zusammenarbeit“ zwischen Redaktionen und freien Mitarbeitern verstößt.

„Wir haben die Schlampigkeit begangen, nicht von allein zu merken, dass man den Namen rausnehmen muss, das war natürlich unser Fehler“, sagte Jakob Augstein dem Deutschlandfunk am 3. April. Doch für diesen seinen „Fehler“ ist der „Freitag“, dessen Redaktion die Textstelle weder beanstandet noch die Autorin auch nur darauf angesprochen hat, nicht bereit, die Verantwortung zu übernehmen. Vielmehr lässt die Zeitung Petra Reski dafür bezahlen – und qualifiziert sie und ihre Arbeit öffentlich ab.

„Michele“ fühlte sich erkannt

Der Sachverhalt ist gerade nicht so eindeutig, wie Jakob Augstein ihn hinstellt. Denn eine Klage, so die Auffassung von im Pressegesetz bewanderten Juristen, schien schon deshalb unwahrscheinlich und eine Aussicht auf Erfolg noch unwahrscheinlicher, weil der beanstandete Name in der Presse zuvor schon mehrmals genannt worden war: So zweimal in der „tageszeitung“, die am 11. Februar 2016 berichtete, dass die Klage des italienischen Geschäftsmanns gegen die MDR-Dokumentation „Die Provinz der Bosse – die Mafia in Mitteldeutschland“ vor dem Landgericht Leipzig Erfolg hatte, und am 23. März 2016 meldete, dass der Sender gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. Das hat der „Evangelische Pressedienst“ (epd) am 1. April aufgegriffen, in dessen Bericht der Name des in Erfurt ansässigen Klägers ebenfalls steht. Dagegen war dieser in der Dokumentation des MDR nicht genannt worden, vielmehr hatte er sich in der dort als „Michele“ bezeichneten Person erkannt gefühlt und, indem er Klage einreichte, selbst „geoutet“.

Den Namen zu nennen schien mithin nicht sonderlich riskant. Auch das Gericht bestätigte das, weist es in einer Verfügung vom 8. Juli 2016 den Kläger doch darauf hin, dass „es auf die Frage, ob die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung vorliegend überhaupt Anwendung finden“, nicht ankommen dürfte, „nachdem der Antragsteller mit dem angesprochenen Verfahren selbst in die Offensive gegangen ist und es sich um ein öffentliches Verfahren handelte“. Was Petra Reski allenfalls vorgehalten werden kann, ist, dass sie, doch gedeckt von juristischem Sachverstand, das Risiko, den Namen zu nennen, im Hinblick auf das Landgericht Leipzig falsch eingeschätzt hat. Wer ihr das als „Fehler“ anlastet, ohne es selbst vorher auch nur bemerkt zu haben, muss die fragwürdige Entscheidung des Gerichts für durchschlagend überzeugend, ja sakrosankt halten. Erstaunlich für einen Journalisten, der „im Zweifel links“ steht.

Das Vorgehen des Klägers legt die Vermutung nahe, dass es ihm in erster Linie darum geht, die Journalistin einzuschüchtern. Denn die Unterlassungsforderung hatte er, ein für die Mafia typisches Muster, zunächst nur ihr und erst danach auch dem „Freitag“ zugestellt. Als dieser, ohne sich vorher mit der Autorin zu verständigen und zu beraten, unterschrieben hatte, wurde die Klage gegen Petra Reski durchgezogen. Es war offenkundig, dass die Zeitung nicht zu ihrer Autorin steht, und diese war auf sich allein gestellt. Diesen Zusammenhang hat Augstein womöglich nicht bedacht, aber, ostentativ und mit lauten Schuldzuweisungen, aufgekündigt: Eine unnötige und unfaire Bloßstellung, denn der Verleger hätte zumindest versuchen müssen, den Dissens mit Petra Reski, um sie zu schützen, intern zu regeln.

„Mangelhafte Recherche“, dieser Vorwurf Augsteins gegenüber Petra Reski ist hart, nicht haltbar und, gerade in diesem Zusammenhang, grotesk. In dem Gespräch mit dem DLF sagte Augstein weiter: „Übrigens haben die ,Zeit’ und die F.A.Z. 2015 und 2014 ähnliche Artikel über diesen Sachverhalt geschrieben, und da taucht der Name nicht auf. Das heißt, die Kollegen waren einfach gründlicher und haben den Namen von vornherein gelöscht. Das ist ja auch deshalb interessant, weil die F.A.Z. uns ja jetzt sehr stark angegriffen hat, sie hat aber selber den Namen nicht genannt.“

Das klingt sachlich und moderat selbstkritisch, entspricht aber nicht den Tatsachen. Die F.A.Z. hat über den Sachverhalt nicht berichtet, und auch im Archiv der „Zeit“ findet sich dazu kein Artikel. Die Behauptung kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Dokumentation des MDR am 4. November 2015 ausgestrahlt und die Klage 2016 verhandelt wurde.

In dem Gespräch mit dem DLF sagte Augstein auch: „Na ja, das Problem mit Frau Reski, die ich jetzt persönlich nicht kenne, deren Texte ich aber immer sehr, sehr geschätzt habe, (ist, dass sie) hier wirklich massive Angriffe gegen uns gefahren hat“. Das hört sich differenziert an, ist aber wenig glaubhaft. Denn schon am nächsten Tag, am 4. April, teilte Augstein in der „Süddeutschen Zeitung“ geradezu höhnisch gegen Petra Reski aus: „Es ist vielleicht kein Zufall, dass sie vor allem auch als Romanautorin bekannt ist.“ Schon vorher hatte Augstein getwittert, Petra Reski „hat uns den Text untergejubelt“.

Könnte es sein, dass sich Augstein taktisch verhält und, flexibel und gewieft, im seriösen Sender anders auftritt als in den sozialen Medien? Auch im DLF hat er die „sehr, sehr geschätzte“ Autorin in einer Weise diskreditiert, die die Frage aufwirft, ob das sein Stil und die Form der Auseinandersetzung sein kann: „Wir sind ja froh, dass wir einen Rechtsstaat haben, und wir wollen keine Fake News drucken und der Lügenpresse-Vorwurf, den wollen wir uns von niemandem sagen lassen, und wenn man solche Sachen schreibt, dann stärkt das ja im Grunde die Mafia, weil die jetzt als Gewinner dasteht, das ist für alle sehr misslich.“

Andersherum wird eher ein Schuh draus. Indem er eine „gängige Praxis“ (DJV) der Zusammenarbeit aufkündigt und damit einen Präzedenzfall schafft, der Schule machen könnte, schwächt Augstein den Journalismus in einer Zeit, da dieser von außen massiv unter Druck steht, von innen und schreibt die Einschüchterung, auf die es der Kläger abgesehen haben dürfte, fort. Warum es sein könnte, dass die Mafia jetzt als Gewinner dasteht, ist tatsächlich die Frage.

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