MESOP KOMMENTAR : Flüchtling Kant / Von Christian Geyer
Ein Bleiberecht für alle? Der inneren Ordnung des staatlichen Gemeinwesens wäre das abträglich, sagt Bundespräsident Joachim Gauck. Da braucht man auch nicht mit Kant zu kommen.
Wollte Kant ein Bleiberecht für alle?
Wie weit mögen Realitätsverweigerung und Wunschdenken gediehen sein, wenn der Bundespräsident sich genötigt sieht, an die Spannung „zwischen dem Wollen und dem Können“ zu erinnern? Dass Wunsch und Wirklichkeit nicht zwangsläufig zusammenfallen, diese Maxime der Kleinkinderziehung hat Joachim Gauck der Nation ins Gedächtnis gerufen, „um unseren Verstand, unsere politische Ratio zu aktivieren“ (und nicht, wie er sagte, ums Herz zu schwächen).
Eine Moral, die nicht mit den Beständen rechnet, wird zur Unmoral, zur Hypermoral, dann nämlich, wenn durch planloses politisches Agieren die Destabilisierung des Landes in Kauf genommen und so schließlich auch den bleibeberechtigten Flüchtlingen die Tour vermasselt wird.
Der Bundespräsident führte in diesem Sinne ins Einmaleins der Staatskunde ein: Damit Deutschland weiterhin ein Zufluchtsort für Flüchtlinge sein kann, „müssen Staaten und ein Staatenverbund wie die Europäische Union ihre äußeren Grenzen schützen. Denn nur so können sie die Kernaufgaben eines staatlichen Gemeinwesens erfüllen: die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und letztlich des inneren Friedens. Sie sind die Voraussetzung dafür, überhaupt Flüchtlinge in großer Zahl aufnehmen zu können.“
Dieser Akzent korrigierte die Schieflage einer Debatte, das „eigentümlich Verstiegene“ (Heinrich August Winkler) jener Stimmen, die im Sog der Bahnhofsbegrüßungen ein Bleiberecht für alle herbeiredeten und damit auch die bewundernswerten freiwilligen Helfer zu nützlichen Idioten einer verantwortungslosen Utopie herabwürdigten. Aber lässt sich ein solches Bleiberecht für alle womöglich von Immanuel Kant ableiten, diesem Giganten der politischen Vernunft, dem noch nicht einmal die Deutungsmuster des gefühlten Stimmungskipper-Anführers Horst Seehofer ungestraft widersprechen können sollen?
Kant und das Menschenrecht auf Hospitalität
Ein Moderator vom Deutschlandradio Kultur hatte die pfiffige Idee, las sich flüchtig in Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ von 1795/96 ein, um mit ihr der Flüchtlingslage von 2015/16 geistig Herr zu werden. Schon der philosophische Tausendsassa Byung-Chul Han hatte das neulich versucht, nun sollte der Kant-Spezialist Volker Gerhardt im Radio nachlegen. Kant, fuchtelte der aufgeregte Moderator, habe doch vom Menschenrecht auf Hospitalität gesprochen („da steckt ja schon so etwas drin wie eine Willkommenskultur“) – und, so die suggestive Frage an Gerhardt, hat Kant unsere Willkommenskultur nicht dergestalt „weitergedacht“, dass er aus dem Bleibewunsch einen „Rechtsanspruch“ machte?
„Nein, da muss ich widersprechen“, entgegnete Gerhardt dem ideenflüchtigen Moderator. Vielmehr habe jeder laut Kant „das Recht, Besucher zu sein, und nicht das Recht, auch ständiger Gast in dem Land zu sein“. Gerade Kants starker Begriff vom Recht verbiete jede humanitäre „Enteignungsphantasie“, sei es des Staatsgebietes, sei es der Wohnung, Letzteres „eine konkrete Gefahr, mit der viele operieren“. Wollen und Können: Selbst der gutwilligsten Auslegungskunst sind – horrible dictu – Grenzen gezogen. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/radiomoderator-kant-beruft-sich-in-einer-asylpolitik-debatte-auf-kant-13828334.html