MESOP CULTURE : Exklusion durch Inklusion / Die institutionalisierte neue Ungerechtigkeit + Ausgrenzung in der LBGT Kultur
Gendergerechtigkeit Exklusion durch Inklusion – Die sprachliche Integration von Frauen in Gesetzen, ihre Inklusion, droht andere Gruppen auszugrenzen.
07.12.2016, von Judith Froese – Akademische Rätin Seminar für Staatsphilosophie + Rechtspolitik Universität Köln
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen hat nicht nur durch das Recht zu erfolgen, sondern soll auch in dessen sprachlicher Fassung artikuliert werden: So sehen Paragraph 1 Absatz 2 Bundesgleichstellungsgesetz und Paragraph 42 Absatz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vor, dass Gesetzentwürfe die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen sollen. Dem generischen Maskulinum, der Herrschaft des Männlichen durch die Sprache wird der Kampf angesagt: Frauen sollen gleichermaßen von Gesetzen angesprochen werden und nicht lediglich implizit wie bei Verwendung des generischen Maskulinums. Demgemäß werden Unterschiede sichtbar gemacht (Bürgerinnen und Bürger, Beamtinnen und Beamte, Wählerinnen und Wähler) oder neutralisiert (Studierende). Manch eine Stilblüte lässt sich finden. Etwa wenn in der Straßenverkehrsordnung nicht mehr von Verkehrsteilnehmern und Radfahrern die Rede ist, sondern Formulierungen wie „wer am Verkehr teilnimmt“ (Paragraph 1 Absatz 2 StVO) und „Radfahrende“ verwendet werden.
Ist das noch verständlich? Schließlich hat es sich der Bund zugleich zum Ziel gesetzt, Normen sprachlich richtig und verständlich zu formulieren. Dass Gendergerechtigkeit und Verständlichkeit miteinander in Konflikt geraten, wird auch in den Empfehlungen des vom Bundesjustizministerium herausgegebenen Handbuchs der Rechtsförmlichkeit deutlich: So soll an herkömmlichen Formulierungen wie „Mieter“ oder „Käufer“ nicht gerüttelt werden.
Aber damit nicht genug. Die sprachliche Integration von Frauen in Gesetzen, ihre Inklusion, droht andere Gruppen auszugrenzen: Behinderte, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, also solchen Personen, die auf besonders „leichte Sprache“ angewiesen sind. Insbesondere die Gleichstellung Behinderter erfordert eine einfache, klare, verständliche Sprache. So ist die Verwendung leichter Sprache gesetzlich etwa für die Internetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung vorgesehen. Danach sollen beispielsweise Passivformulierungen vermieden werden, auf die gendergerechte Sprache jedoch in besonderem Maße angewiesen ist. Die Vorgaben zur Leichten Sprache finden derzeit zwar keinen unmittelbaren Einzug in die Gesetzestexte. Aber: Forderungen nach möglichst leicht verständlichen Gesetzen wurden schon 2012 vor dem Petitionsausschuss erhoben. Ein weiterer Trend zur erstrebten Inklusion anderer Gruppen zeichnet sich derweilen ab: der Trend zur Auflösung des herkömmlichen binären Geschlechtersystems. Demnach müssten all diejenigen, die sich „zwischen den Geschlechtern“ fühlen, ebenfalls durch explizite sprachliche Erwähnung in den Gesetzestexten Gleichbehandlung erfahren. Die Verwendung von Binnen-Sternchen oder Binnen-Unterstrichen („Gender-Gap“), wie sie bereits in mancherlei Anreden erfolgt, würde dabei in Gesetzestexten kaum das probate Mittel zur Gleichbehandlung darstellen. Denn legt man die Vorgaben des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit zugrunde, so sind bereits Sparschreibungen in Gesetzestexten zur expliziten Erwähnung von Frauen (zum Beispiel der/die Käufer/-in) unzulässig, weil sie schlicht nicht vorlesbar sind.
Doch was ist nun das Ende vom Lied? Jeder Gruppe ihre eigene Sprache? Eine „Übersetzung“ des Gesetzestextes nur für Frauen? Die nächste nur für Menschen „zwischen den Geschlechtern“? Und zusätzlich eine für Menschen mit Lernschwierigkeiten? Das würde keine Abhilfe schaffen, sondern Exklusion befördern. Ein Rückbesinnen auf diskriminierungsfreie gesetzliche Inhalte statt sprachlicher Correctness wäre daher angezeigt. http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gendergerechtigkeit-exklusion-durch-inklusion-14563961.html