Lob für Trump, Kritik an Obama !

MESOPOTAMIA NEWS :  F.A.Z. exklusiv : OECD-Steuerchef lobt Trump

    Von Christian Schubert, Paris – -Aktualisiert am 22.08.2019-07:33 – Der Steuerchef der OECD: Pascal Saint-Amans

Der höchste Steuerfachmann der OECD lobt die Trump-Regierung: Wegen Trump seien die Chancen auf eine internationale Einigung auf ein Steuersystem gestiegen. Für deutsche Sorgen hat er Verständnis.

Der oberste Steuerfachmann der OECD, Pascal Saint-Amans, fürchtet, dass der Streit über die französische Digitalsteuer das G-7-Gipfeltreffen in Biarritz vergiften könnte. „Wir leben in einer Welt großer Unsicherheit, in der es Konflikte und unilaterale Politik gibt. Es besteht das Risiko, dass das Gipfeltreffen davon beeinträchtigt wird“, sagte er im Interview mit der F.A.Z.

Steuerthemen stehen auf dem am Samstag beginnenden Treffen der Staats- und Regierungschefs im Mittelpunkt der ökonomischen Fragen. Zu den G-7-Ländern gehören Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Großbritannien und die Vereinigten Staaten. Die OECD arbeitet im Auftrag der G-7-Regierungen an einer Grundlage für ein neues internationales Steuersystem. Es soll für eine Mindestbesteuerung und eine wirksamere Besteuerung der Digitalkonzerne sorgen.

Lob für Trump, Kritik an Obama

Der Franzose Saint-Amans, der in der OECD seit sieben Jahren die Steuerabteilung mit mehr als 150 Fachleuten leitet, steht permanent in Kontakt mit den Finanzämtern und Regierungen auf der ganzen Welt. Er berichtet, dass die Chancen auf eine internationale Einigung seit der Steuerreform von Donald Trump gestiegen seien. Anders als unter seinem Vorgänger Barack Obama sei die amerikanische Administration seither für eine internationale Vereinbarung offen. „Die amerikanische Steuerreform hat die Voraussetzung für einen fundamentalen Wandel geschaffen. Daher bin ich optimistisch, dass es eine Einigung geben wird, doch ich bin weniger optimistisch für den Zeitplan.“

Die G-7-Finanzminister setzten bei ihrem Treffen in Chantilly im Juli das Ende des kommenden Jahres als Zieldatum. „Die Frage ist, ob wir das schaffen oder ob wir vorher durch eine Krise viel Zeit verlieren, so dass eine Einigung erst 2025 zustande kommt“, sagt Amans.

Das Steuerkonzept der OECD steht auf zwei Säulen: Die erste sieht vor, dass Unternehmen auch in Ländern besteuert werden sollen, wo sie wenig physische Präsenz haben, aber dennoch viel Umsatz machen. Das zielt besonders auf die Digitalkonzerne. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass jene Länder weniger besteuern, in denen diese Unternehmen viel physische Präsenz haben (etwa ihren Sitz) oder intellektuelles Eigentum registrieren (wie eine Suchmaschine). Denn eine Doppelbesteuerung soll vermieden werden.

Deutschlands Sorgen, dass dies wegen seiner starken Exportwirtschaft zu geringeren Steuereinnahmen für den deutschen Fiskus führen könnte, versucht Saint-Amans zu mildern. „Ich bin mir sehr bewusst über die deutsche Problemlage. Man befürchtet, dass man eigene Steuerrechte verliert und sie an die Inder, Chinesen oder andere gibt; doch es gibt auf der anderen Seite auch einen Ausgleich. Die Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht enorm sein.“

Reparatur der Regeln

Zum einen könne Deutschland von höheren Steuereinnahmen durch Google und Co. profitieren, zum anderen treiben Deutschland und an zweiter Stelle Frankreich die internationale Mindestbesteuerung voran. Danach kann etwa der deutsche Fiskus von deutschen Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern künftig Nachzahlungen verlangen, entsprechend der Differenz zwischen dem lokalen Steuersatz und einem internationalen Mindeststeuersatz. Die Amerikaner setzen seit ihrer Steuerreform schon einen Mindeststeuersatz gegenüber den amerikanischen Unternehmen von 13,1 Prozent an.

Wegen Digitalsteuer : Trump poltert gegen Frankreich

Zudem verweist Saint-Amans auf einen weiteren möglichen Vorteil: Die OECD will durchsetzen, dass Dispute über Doppelbesteuerung durch Schiedsgerichte und Ähnliches besser geregelt werden. „Die juristische Unsicherheit ist ein großes Problem“, sagt Saint-Amans und nennt die Steuerverwaltungen von Indien, aber auch von Italien als Beispiele für Behörden, die nicht genügend gegen Doppelbesteuerung vorgingen.

„Der Status quo der internationalen Fiskalregeln ist überholt.“ Sie würden immer öfter durch ein unilaterales Vorgehen ersetzt; die neuen Geschäftsmodelle der Digitalunternehmen erforderten darüber hinaus neue Ansätze. Exportnationen wie Deutschland könnten daher von der Steuerreform profitieren.

 

Deren Stoßrichtung beschreibt Saint-Amans so: „Wir reparieren und vereinfachen die Regeln. Wir geben ein bisschen an die Länder, in denen der Umsatz gemacht wird, damit sie etwas weniger frustriert sind. Und wir stellen sicher, dass es Mechanismen zur Beendigung von Doppelbesteuerung gibt. So wird jeder ein Gewinner.“ Dazu stellt er eine hypothetische Beispielrechnung auf: Wenn ein Unternehmen wie Google eine Umsatzrendite von 35 Prozent erziele, dann könnten bei einer Aufgreifschwelle von 10 Prozent 25 Prozent des Umsatzes den neuen Besteuerungsregeln unterworfen werden. Von diesem 25 Prozent könnten dann beispielsweise 10 oder 20 Prozent an die Steuerbehörde des Marktlandes fließen.

Aber es gibt Widerstand: „Schweden findet, man solle überhaupt nichts ändern“, berichtet Saint-Amans. Die Haltung Deutschlands beschreibt er dagegen als „viel konstruktiver und intelligenter“. Sein Heimatland kritisiert der Franzose indes wegen der Digitalsteuer: „Wir hatten uns in Chantilly eine Einigung auf mehr Details erhofft, doch dann kam es zu der unilateralen Maßnahme Frankreichs, die die Diskussion verkomplizierte.“ In Amerika habe jetzt leider das Weiße Haus das Thema an sich gezogen und damit das kooperativere Finanzministerium in den Hintergrund gedrängt.

Auch das Modell der französischen Digitalsteuer hält Saint-Amans für unbrauchbar, denn es definiert rund 30 Unternehmen als spezielle digitale Unternehmen. „Doch Netflix, Apple und zum Teil auch Amazon fallen nicht darunter.“ Die OECD arbeitet dagegen an einem breiteren Ansatz: Er soll die unterschiedlichen Vorschläge der amerikanischen, britischen und indischen Regierung zusammenführen. Die Frage eines gemeinsamen internationalen Steuersatzes für die Mindestbesteuerung sei noch offen. „Meine persönliche Meinung ist, dass es sehr kompliziert wäre, einen Satz oberhalb des irischen Körperschaftsteuersatzes von 12,5 Prozent einzuführen“, sagt Saint Amans.