Halabja klagt gegen französische Chemiewaffenunternehmen
MESOP HALABJA : In Deutschland haben die Vertretungen von PUK & KDP in Absprache mit dem Berliner Auswärtigen Amt auf jede justitielle Verfolgung deutscher Firmen und Behörden verzichtet.
04.05.2014 – Halabja (BasNews) – Ein Verein, der sich um die Rechte der Hinterbliebenen der Halabja-Opfer kümmert, klagte den französischen Waffenhersteller an, der das Saddam-Regime mit Chemiewaffen belieferte und legte dem zuständigen Gericht in Frankreich über 150 übersetzte Sterbeurkunden der Opfer vor.
Der Vorsitzende des Vereins Lokman Abdulkadir sagte gegenüber BasNews: „ Durch die Vermittlung von internationalen Anwälten gelang es uns, drei französische Unternehmen anzuklagen, die das irakische Regime mit chemischen Waffen belieferten. Das zuständige Gericht nahm die Anklage an und bearbeitet den Fall“. Abdulkadir fügte hinzu: „ Die Anwälte forderten die Sterbeurkunden von mehr als 150 Opfern, die sie ins französische übersetzen ließen. Nachdem wir die entsprechende Befugnisse des Gesundheitsministeriums erhielten, reichten wir die übersetzten Sterbeurkunden beim zuständigen Gericht in Frankreich ein“.
„Dies ist ein wichtiger Schritt, um die verantwortlichen des Halabja-Massakers zur Rechenschaft zu ziehen“, ergänzte der Vereinsvorsitzende Abdulkadir. Bei dem Giftgasangriff auf Halabja im März des Jahres 1988 durch das Saddam-Regime wurden mehr als 5.000 Zivilisten grausam ermordet und Tausende erlitten schwerste Verletzungen.