GENITALVERSTÜMMELUNG (FGM) : GLEICH RECHT FÜR ALLE / WADI
Die Aufweichung der Definition für weibliche Genitalverstümmelung würde einen Rückschritt im weltweiten Kampf gegen FGM bedeuten, von der nach WHO Schätzungen 140 Millionen Frauen und Mädchen weltweit betroffen sind. Die Signalwirkung einer partiellen Erlaubnis von „weiblicher Beschneidung“ mitten in Europa hätte eine verheerende Wirkung auf die internationalen Anstrengungen, FGM zu bekämpfen.
Tatjana Hörnles Gutachten für den Juristentag – der mit Empfehlungen für den Gesetzgeber enden wird – steht im Kontext der letztjährigen deutschen Debatte um die Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen Gründen. Auf die Gefahr, dass die explizite Erlaubnis der Knabenbeschneidung durch den Gesetzgeber auch das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung juristisch angreifbar machen würde, haben Mitarbeiter von WADI bereits damals hingewiesen. Tatjana Hörnle argumentiert juristisch konsequent, was als religiöser Eingriff bei Jungen erlaubt ist, darf nicht bei Mädchen verboten sein. Sie hat sich als Juristin kritisch mit der Knabenbeschneidung auseinandergesetzt. Es ist daher davon auszugehen, dass ihr Vorstoß, eine neuerliche Debatte anstoßen soll.
Wadi fordert:
– Keine Legalisierung weiblicher Genitalverstümmelung, egal welchen Definitionstyps.
– Keine Aufweichung der Definition von weiblicher Genitalverstümmelung.
– An den Genitalien unmündigen Mädchen darf keine operative Veränderung aus religiösen oder nichtmedizinischen Gründen durchgeführt werden.