Demokratisches Türkeiforum (DTF) : Menschenrechts – Meldungen im März 2013

Die folgenden Nachrichten wurden im März 2013 vom DTF erfasst (übersetzt). Für externe Links wird keine Verantwortung bezüglich des Inhalts und der Dauerhaftigkeit übernommen.

Gefangene der PKK kommen zu Wort

Als Erstes erschien ein Bericht bei der PKK-freundlichen Nachrichtenagentur ANF.  Danach wurde die Meldung von fast allen großen Zeitungen der Türkei aufgegriffen. Auch bei Bianet erschien am 4. März 2013 ein ausführlicher Bericht unter dem Titel PKK’nin Elindeki Esirler Konuştu (Die Gefangenen (Geiseln-Kriegsgefangene) in den Händen der PKK sprachen). Dabei ging es in erster Linie um Bedienstete des Staates (Soldaten und einen angehenden Landrat). Die Bedeutung dieses Gespräches lag in der Äußerung des PKK Führers Abdullah Öcalan, der in einem Gespräch mit Abgeordneten der BDP am 23. Februar 2013 von Kriegsgefangenen auf beiden Seiten gesprochen hatte. Die Delegation hatte einen Brief von Öcalan an die Leitung der KCK in den Kandil-Bergen weiter geleitet und sie hatte verkündet, dass eine Initiative zur Freilassung ihrer Kriegsgefangenen in 10 Tagen vollendet sein werden.

Bei den Kriegsgefangenen der PKK, die mit den Reportern Erdal Er und Mehdi Doğan von ANF sprachen, handelt es sich um: Feldwebel Abdullah Söpçeler, Unteroffizier Zihni Koç (sie waren am 9. Juli 2011 im Kreis Lice, Diyarbakır entführt worden), den Kandidaten für das Amt eines Landrates, Kenan Erenoğlu (er war am 12. August 2011 auf der Straße zwischen Muş und Kulp entführt worden), den Unteroffizier Kemal Ekinci (er war am 1. Oktober 2011 im Zentrum von Şırnak entführt worden), den Polizisten Nadir Özgen (er war am 10. September 2011 im Kreis Çatak, Van entführt worden) und die Soldaten Reşat Çeçan, Hadi Gizli und Ramazan Başaran, die am 6. August 2012 zwischen Lice und Bingöl entführt worden waren. Alle sagten, dass es ihnen gut gehe und hofften, bald freigelassen zu werden. Sie wünschten eine Fortdauer der eingeschlagenen Phase (der Friedensgespräche). Laut ANF betonten einige, dass die Schritte für eine Lösung des Konflikts nicht einseitig sein dürften. Der Soldat Reşat Çeçan sagte, dass er aus Suruç, Urfa stamme. Ein Bruder von ihm kämpfe in den Reihen der PKK. In einem Gefecht hätten sie sich gegenseitig töten können.

Die Tageszeitung Hürriyet sprach mit Dorfschützern, deren Söhne entführt wurden und die fürchten, dass sie nicht als Staatsbedienstete betrachtet und daher nicht freigelassen werden. Die Dorfschützer aus Gümüşyazı (Dorf oder Stadt im Kreis Güçlükonak) sagten, dass neben ihren Söhnen Abdulvahap İlhan und Ramazan İlhan an die 130 bis 140 Dorfschützer von der PKK gefangen gehalten werden.

8 Gefangene freigelassen

Nach einer Meldung in Radikal vom 13.03.2013 wurden inzwischen acht Staatsbedienstete, die von der PKK gefangen gehalten wurden freigelassen. Neben Angehörigen wartete auch der stellvertretende Staatssekretär Ahmet Hamdi Nayır am Grenzübergang Habur auf sie. Nach einem Gesundheitscheck wurden die freigelassenen Kenan Erenoğlu, Nadir Özgen, Kemal Ekinci, Abdullah Söpçeler, sowie die Soldaten Zihni Koç, Reşat Çeçan, Hadi Gizli und Ramazan Başaran in ihre Heimatorte geschickt. Die Anwesenheit von vielen Journalisten führte zu Problemen, so dass die Delegation, denen die Gefangenen übergeben werden sollte, zwei Mal zum Treffpunkt mit Vertretern der PKK fahren mussten.

Sie wurden von Süleyman Şahin (Deckname Baver Dersim) empfangen. Er hatte 2009 den Befehl für einen Überfall in der Provinz Tokat, Kreis Reşadiye gegeben, bei dem sieben Soldaten getötet wurden. Er sagte der Delegation, dass die Freilassung aufgrund des Aufrufs von Abdullah Öcalan und Anweisung der KCK ohne Bedingungen erfolge. Er hoffe, dass dieser Akt einen Beitrag zum Prozess der Lösung beitragen könne und betonte, dass keine weiteren Staatsbediensteten in Folge des Krieges von der PKK gefangen gehalten werden.

Einige Mitglieder der Delegation, darunter der BDP Abgeordnete für Hakkari, Adil Kurt, der Vorsitzende von Mazlum-Der, Ahmet Faruk Ünsal und der Vorsitzende des İHD, Öztürk Türkdoğan hielten eine kurze Rede und unterzeichneten dann im Beisein des Landrates und des Polizeipräsidenten von Amediye ein Protokoll der Übergabe. Um 13.30 Uhr konnte die Delegation mit den freigelassenen Gefangenen den Grenzposten bei Habur überqueren.

Lehrstuhl für Kurdologie eröffnet

Nach einer Meldung in Radikal vom 10.03.2013 wurde an der Universität Dicle (Diyarbakır) mit Genehmigung des Hochschulrats (tr: Yüksek Öğretim Kurulu = YÖK) ein Lehrstuhl der Kurdologie zu einem Masterstudium ohne Diplomarbeit eingerichtet. Hier sollen 120 Studenten in Kurmandschi und 30 Studenten in Zaza unterrichtet werden. Am Ende des ursprünglich auf 3 Semester geplanten, dann aber auf 2 Semester verkürzten Programms sollen sie den Bedarf an Lehrern für das Wahlfach Kurdisch decken. Wer in diesem Fach einen Doktortitel erwerben will, kann dies in Frankreich tun oder es werden Kurdologen aus Frankreich hinzu gezogen. Der Generalsekretär der Dicle Universität, Prof. Dr. Eyigün sagte, dass es in der Türkei nicht genügend Wissenschaftler in diesem Bereich gebe und die Unterrichtenden keine Kurdologen seien, sondern sie ihr privates Wissen den Studenten vermitteln würden.

Kriegsdienstverweigerer aus der Haft entlassen

Nach einem Bericht bei Bianet vom 13.03.2013 wurde der Kriegsdienstverweigerer (KDV) Ali Fikri Işık vom Militärgericht in Edirne aus der Haft entlassen.  Er wurde sodann zu seiner Einheit gebracht. Hier wurde ihm ein Urlaubsschein für vier Tage ausgestellt. Vor Gericht sprach Işık Kurdisch und betonte erneut, dass er aus Gewissensgründen gegen den Militärdienst sei. Sein Anwalt Ruşen Aslan machte auf die Gefahr aufmerksam, dass erneut eine Straftat entstehen könne, wenn sein Mandant zu seiner Einheit geschickt werde. Das Gericht ordnete eine Untersuchung über die Tauglichkeit des Angeklagten und seine Freilassung an.

Ali Fikri Işık (56) hatte sich seiner Inhaftierung am 27. Februar 2013 im Hungerstreik befunden. Vor Gericht wurde am Nachmittag gegen ihn auch wegen Disziplinarstrafen verhandelt, die gegen ihn wegen Nichtbeteiligung an der Zählung und der Weigerung, sich den Bart abzuschneiden verhängt worden waren. Das Gericht sprach deswegen eine Verwarnung aus. Der Prozess wurde auf den 12. Juni 2013 vertagt.

470.000 Personen abgehört

Am 13. Februar 2013 führte die parlamentarische Untersuchungskommission zu illegalem Abhören laut einer Meldung in Radikal vom 14.03.2013 Untersuchungen bei der obersten Polizeidirektion und der Kommandantur der Gendarmerie durch. Bei der Gendarmerie wurde den Kommissionsmitgliedern mitgeteilt, dass 90 Personen in der Abteilung Abhören beschäftigt seien. Zwischen 2002 und 2012 wurden 75.478 Beschlüsse zum Abhören ausgestellt und dabei 470.102 Personen abgehört. Die Gendarmerie teilte mit, dass es bei ihnen keine Unterlagen über das Abhören des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan oder den ehemaligen Vorsitzenden der CHP, Deniz Baykal gebe.

Presseerklärung der TIHV zum IV. Reformpaket

Die Stiftung für Menschenrechte in der Türkei (TIHV) hat mit einer Presseerklärung vom 14. März 2013 zum IV. Paket einer Reform der Gerichtsbarkeit Stellung genommen. Der Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett unter dem Titel “Entwurf zu Änderungen an einigen Gesetzen auf der Grundlage von Menschenrechten und Meinungsfreiheit” dem Präsidium der Großen Nationalversammlung übergeben. Als Organisation, die sich seit 1990 gegen Folter, Misshandlung und Straffreiheit wendet, kritisiert die TIHV vor allem den Artikel 7 des Entwurfs, der für das Vergehen des Foltern vorsieht, dass es in Zukunft keine Verjährung mehr geben soll.

Diese neue Vorschrift soll aber nur für den Artikel 94 des neuen türkischen Strafgesetzes (TSG) gelten. Dabei bezieht sich der nächste Artikel (95) auf spezifische Formen der Folter und müsste auch von der Möglichkeit der Verjährung ausgeschlossen werden. Jedoch ziehen es Staatsanwälte und Richter vor, Fälle von Folter als Formen des “Quälens” (tr: eziyet) nach Artikel 96 TSG oder als Überschreitung der Kompetenz von Beamten (Artikel 86/3-d TSG) oder der Befugnis von Gewaltanwendung und Körperverletzung (Artikel 256 TSG) zu behandeln, für das weit geringere Strafen vorgesehen sind. Auch für diese Bestimmungen dürfte es keine Verjährungsfristen geben.

Zum Schluss machte die TIHV noch darauf aufmerksam, dass bei schweren Menschenrechtsverstößen wie extralegalen Hinrichtungen oder Verschwindenlassen nach dem alten Strafgesetz Verjährungsfristen von 20 Jahren bestehen. Dies berge die Gefahr in sich, dass diese Verbrechen, die sich vorwiegend in der ersten Hälfte der 1990er Jahre ereigneten, kaum noch aufgeklärt werden könnten. Die TIHV forderte, dass der Gesetzesentwurf zurück gezogen und durch einen neuen Entwurf ersetzt wird. In dem neuen Entwurf sollten alle Hindernisse bei den Freiheiten des Ausdrucks, der Versammlung und Organisierung beseitigt werden. Die auf dem Anti-Terror-Gesetz basierenden Sondergerichte sollen abgeschafft werden. Untersuchungshaft muss neu geregelt werden, damit eine lange Dauer der U-Haft nicht mehr möglich ist.

Plädoyer im Ergenekon Verfahren

Wie u.a. Radikal vom 19.03.2013 meldete, haben die Staatsanwälte im zentralen Verfahren gegen den vermeintlichen Geheimbund Ergenekon vor der 13. Kammer für schwere Straftaten in Istanbul ihr Plädoyer gehalten. Das 2271 Seiten umfassende Plädoyer wurde auf 90 Seiten zusammen gefasst und verlesen. Die Staatsanwälte Mehmet Ali Pekgüzel, Nihat Taşkın und Murat Dalkuş gehen demnach von der Existenz einer “Terrororganisation” Ergenekon aus. Für fünf der 275 Angeklagten, darunter der Denunziant Ali Yiğit wurde Freispruch gefordert. Die Verfahren gegen andere fünf Angeklagte, die nicht gefasst werden konnten, sollen abgetrennt werden. Gegen drei mittlerweile verstorbene Angeklagte wurde auf Einstellung der Verfahren plädiert.

Im Falle von 96 Angeklagten sahen die Staatsanwalt den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Vereinigung als gegeben an und forderten Haftstrafen von 7.5 bis 15 Jahren. Gegen 64 Angeklagte, darunter die für die Republikanische Volkspartei (CHP) gewählten, aber weiterhin in Haft befindlichen Mustafa Balbay und Mehmet Haberal, sowie der ehemalige Generalstabschef İlker Başbuğ und die pensionierten Generäle Hasan Iğsız, Nusret Taşdeler und Hurşit Tolon forderten die Staatsanwälte die Höchststrafe: erschwerte lebenslange Haft. Die Forderung wurde mit einem Verstoß gegen den Artikel 312 neues türkischen Strafgesetz (TSG) begründet. Er stellt den “gewaltsamen Versuch, die Regierung vollständig oder teilweise von der Ausübung ihrer Aufgaben abzuhalten” unter Strafe.

Mit dem Plädoyer beantragten die Staatsanwälte auch die Ausstellung von Befehlen zur Ergreifung von 19 Personen und forderten die Fortdauer der Haft von 61 Angeklagten.

Im Namen der Angeklagten erklärten die Anwälte außerhalb des Gerichtssaals, dass die Anklageschrift nicht auf realen sondern später erzeugten Beweisen beruhe. Das Plädoyer habe schon seit langem festgestanden und werde von ihnen abgelehnt. Der Vorsitzende der Anwaltskammer Ankara, Metin Feyzioğlu äußerte die Befürchtung, dass ds Plädoyer am Ende eines unfairen Verfahrens das Urteil des Gerichts schon vorweg genommen haben könnte.

Rückkehr von PKK Kämpfern

In seiner Kolumne in der Tageszeitung Radikal vom 26. März 2013 stellt Murat Yetkin unter der Überschrift Szenarien für die Rückkehr einen möglichen Zeitplan für die drei Phasen zu einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage vor. Er meint, dass diese drei Phasen

  1.         Rückzug der PKK Militanten aus der Türkei und Niederlegung der Waffen

  2.         Schritte auf der administrativen, legalen und psychologischen Ebene

  3.         Rückkehr, Integration in die Gesellschaft und Normalisierung

innerhalb eines Jahres (bis zu den Regionalwahlen im März 2014) abgeschlossen sein könnten.

Nachdem der PKK Anführer Murat Karayılan gesagt hatte, dass ein Rückzug nicht schnell erfolgen könne, hatte der stellvertretende Ministerpräsident Beşir Atalay ihm mit den Worten beigepflichtet, dass es wichtiger sei, dass es Sicherheit in dem Prozess gebe und die Geschwindigkeit zweitrangig sei. Die Regierung stellt sich vor, dass der Rückzug der auf 1.500 Personen geschätzten PKK Kämpfern aus der Türkei bis Oktober, spätestens Anfang November 2013 erfolgt, wenn die Beratungen über den Haushalt beginnen. Besser wäre es, wenn der Rückzug im August oder September beendet werden könnte.

In dieser Phase konnte die Regierung Schritte einleiten, um im Parlament eine “Kommission zur Untersuchung von Ungerechtigkeiten” (in der Vergangenheit) zu bilden. Diese Kommission würde die nicht aufgeklärten Morde in der Phase des kalten Krieges, zu Zeiten der Putsche und während des Krieges (Konfliktes) niederer Intensität mit der PKK und die Entwicklungen der Zeit untersuchen. Die Änderungen an der Verfassung wurden schon ins Parlament eingebracht und das 4. Justizpaket könnte den Prozess weiter beruhigen. Die Kommissionen von “weisen Menschen” (tr: akil insanlar) sind in erster Linie dazu gedacht, eine Art Brücke zwischen den Entscheidungsträgern und der Gesellschaft zu bilden.

Immerhin wird der Prozess nicht von allen Seiten unterstützt. Neben den Reaktionen aus den Reihen der MHP und CHP sollte auch daran gedacht werden, was mit dem ca. 70.000 bewaffneten Dorfschützern wird. Somit ist es nicht nur die Aufgabe der BDP und PKK ihre eigene Basis zu überzeugen, auch auf die Regierung wartet eine entsprechende Aufgabe. Dabei spielt der “Aktionsplan Menschenrechte”, den die Regierung ins Auge gefasst hat, um eine Harmonisierung mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte zu erreichen, eine zentrale Rolle. Die Auswirkung dieser Initiative könnte in der zweiten Hälfte von 2013 spürbar werden. Ein positiver Schritt wäre auch, wenn das Parlament der Armee die Erlaubnis entzöge, grenzüberschreitende Operationen durchzuführen.

Das Wichtigste aber ist die Normalisierung oder die Frage, was geschieht mit den auf 5.000 geschätzten Militanten der PKK, wenn sie die Waffen niedergelegt haben. Bei denjenigen, gegen die keine Verfahren eröffnet wurden, dürfte es kaum Probleme geben. Für diejenigen, gegen die Verfahren eröffnet wurden, muss eine Lösung gefunden werden. Und dann sind da noch die leitenden Personen, die für den Tod von 40.000 Menschen in den letzten 30 Jahren verantwortlich gemacht werden könnten. Premier Tayyip Erdoğan sprach davon, dass sie in Drittländer gehen könnten und meinte wohl die skandinavischen Länder. In dieser Phase könnte die Regierung einen weiteren wichtigen Schritt unternehmen und das wäre die Revision oder vollständige Abschaffung des Anti-Terror-Gesetzes,

Es ist unklar, was geschehen könnte, wenn der Prozess scheitert. Es kann jedoch gesagt werden, dass entsprechende Gesetzesänderungen die These widerlegen würden, dass die Rechte der Kurden nur mit der Waffe erkämpft werden können. Es hängt also viel davon ab, ob in den Reihen der Ansicht von Öcalan gefolgt wird, dass die Zeit des bewaffneten Kampfes abgelaufen sei.

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Das Demokratische Türkeiforum e.V. (DTF) setzt sich seit der Gründung 1990 für die Einhaltung der Menschenrechte und für Demokratie in der Türkei ein. Das DTF ist die deutsche Unterstützergruppe der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV). Spenden an das DTF werden praktisch zu 100% an die TIHV weitergeleitet.

Seit ihrer Gründung hat die TIHV mehr als 12.000 Folteropfer kostenlos behandelt. Behandlungszentren existieren in Ankara, Istanbul, Izmir, Adana und Diyarbakir. Das Dokumentationszentrum in Ankara gibt tägliche Berichte über Verletzungen der Menschenrechte in Türkisch und Englisch heraus und erstellt daraus Jahresberichte. Die Homepage des DTF wird als Sicherungskopie vieler dieser Dokumente genutzt.

Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) in finanziellen Nöten

Seit 20 Jahren stellt die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) Therapie und Rehabilitation von Folteropfern sicher und dokumentiert die Menschenrechtsverletzungen im Lande. Ihre Arbeit wird neben privaten Spendern auch von der EU Kommission und anderen Organisationen unterstützt. Die Fonds der Kommission bildeten bisher einen beträchtlichen Anteil der Finanzierung der TIHV.

Da die Regeln der Antragstellung an die Fonds der EU umgestellt wurden, wird die TIHV 2011 und 2012 keine Unterstützung von dieser Seite bekommen. Daher ist die TIHV auf zusätzliche Spenden angewiesen. Die MitarbeiterInnen der TIHV haben in dieser Zeit durch teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Gehalt zum Überleben der Stiftung beigetragen.

Die TIHV hat derzeit 5 Niederlassungen (Istanbul, Ankara, Izmir, Adana, Diyarbakir) sowie ein Verbindungsbüro (Van). Bis Ende 2009 waren dort mehr als 12.000 Personen wegen folterbedingten Erkrankungen kostenlos behandelt worden. 2010 haben sich 363 Folteropfer an die TIHV gewandt, diese Zahl beträgt im ersten Quartal dieses Jahres bereits 109.

Wie Unterstützergruppen in einigen anderen europäischen Ländern möchte das Demokratische Türkeiforum (DTF) in Deutschland zu der Finanzierung der TIHV beitragen. Spenden an das DTF e.V. werden in vollem Umfang an die TIHV weitergeleitet; sie sind steuerlich absetzbar.

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