Das Faustrecht des Papstes Richter statt Henker / Von Jürgen Kaube (Über das Beleidigtsein)
Der Grundsatz ist nicht so schwer zu verstehen und auch ein Papst kann ihn noch lernen:
Beleidigungen hat die Justiz zu ahnden, sonst niemand.
Wer die Mutter von Jorge Mario Bergoglio beleidigt, weiß jetzt, womit er zu rechnen hat. Wir formulieren „er“, weil wir mal nicht annehmen möchten, dass der Bischof von Rom eine Frau schlagen würde. Und wir sprechen seinen bürgerlichen Namen an, um dogmatische Komplikationen zu vermeiden, die sich aus der Wendung „Mutter des Papstes“ ergeben könnten. Auch als Papst Franziskus I. genießt Herr Bergoglio Meinungsfreiheit. Sie wird nicht eingeschränkt, wenn man feststellt, dass nicht recht durchdacht ist, was er gesprächsweise mitgeteilt hat. Wäre törichte Kommunikation nicht geschützt, brauchten wir deutlich mehr Richter. Dennoch muss angesichts des Papstes, der bei todernstem Anlass nicht einmal ein neckisches Augenzwinkern scheut, offenbar nicht nur die Sache mit der anderen Wange in Erinnerung gerufen werden, sondern auch, wie es sich mit der rechtsstaatlichen Ordnung verhält.
Denn in ihr, der aufgegeben ist, die Meinungsfreiheit zu sichern, hat nicht, wie er sagt, „jede Religion“ eine Würde, von der sie auch gleich noch selbst feststellen dürfte, wodurch sie verletzt wird. Sondern jedes Individuum. Darin steckt mehr Christentum als in familiären Ehrbegriffen. Und selbst wenn die Mütter von Individuen beleidigt werden – der Papst mag sich an den berühmten Fall Zidane erinnert haben –, fliegt mindestens vom Platz, wer daraus ein Recht zur Selbstjustiz zieht.
Mit der Formulierung, den Beleidiger seiner Mutter erwarte ein Faustschlag, ließ Bergoglio offen, ob er gegebenenfalls selbst handgreiflich werden oder sich ausführenden Personals bedienen würde, das sich in manchen Religionen verlässlich findet. Viele Katholiken selbst wissen es, wie alle Gläubigen, die über Staatsbürgerverstand verfügen, besser. Sie schicken, wenn das Belachtwerden unzumutbar erscheint, statt Schlägern Anwälte – in der Vergangenheit beispielsweise ein gutes Dutzend Mal gegen „Charlie Hebdo“.
Und auch, wenn diese erfolglos bleiben: Es sind Gerichte, vor denen zu klären ist, ob eine Beleidigung oder eine andere Grenzüberschreitung des Meinens – dessen Recht tatsächlich nicht unbeschränkt ist – vorliegt. Wer wiederum meint, die Gerichte urteilten falsch, ist zur Diskussion der entsprechenden Rechtsdogmatik eingeladen oder soll sich für schärfere Gesetze verwenden. Die Konfessionskriege, aus denen die staatlichen Ordnungen Europas vor mehr als 350 Jahren hervorgegangen sind, haben gelehrt, dass es gar keinen anderen Weg gibt, wenn der Frieden erhalten werden soll.
Verletzte Gefühle kann jeder reklamieren
Doch die Lektion, wie unwahrscheinlich außergerichtliche Einigungen zwischen Leuten sind, denen es um letzte Dinge geht, scheint mancherorts vergessen. Vielleicht, weil es inzwischen vielen gar nicht mehr um die Wahrheit der Religionen geht, sondern um „religiöse Gefühle“. Das setzt die Schwelle der Artikulation stark herab. Über seine Gefühle fühlt sich jeder als eigener Richter. Damit verschärft sich jedoch die Problematik des Konfessionskonflikts, weil es jetzt, anders als bei Wahrheitsfragen, nicht einmal mehr eine klare Adresse für den gibt, der fragt, wer im Namen der Religion sprechen darf. Religionen, die nicht als Kirchen organisiert sind, lassen dieses Problem nicht kleiner werden. Würde die Antwort auf die Frage, wer über den Konfliktfall entscheidet, „jeder“ lauten, liefe es im Grenzfall auf das Fühlen aller gegen alle, das Beleidigtsein aller durch alle hinaus.
Was es über einen Glauben aussagt, wenn er sehr auf die Frage fixiert ist, wie er von anderen wahrgenommen wird und ob andere ihn respektieren, wäre ein eigenes Thema. Man müsste es analog zu der Frage behandeln, was es über manche Bürger aussagt, die ihrerseits auf eine bestimmte Religion negativ fixiert sind und zwischen Sozialstaatsmissbrauch, Jugendgewalt, Schichtzugehörigkeit, Herkunft, Islam und Islamismus nicht mehr unterscheiden wollen. Indem beide Formen des Beleidigtseins zusammenhängen, weil auf beiden Seiten die Kränkung empfunden wird, politisch nicht für voll genommen zu werden, schaukeln sich hier Leute gegenseitig hoch, die einander in dieser Hinsicht – und nur in dieser! – ähnlicher sind, als sie denken.
Menschen verdienen Respekt, nicht Glaubensinhalte
Meinungen selbst aber sind kein Gegenstand von Achtung, auch wenn sie sich auf Unsichtbares beziehen. Wer sagt „Ich achte Ihre Ansicht“, meint gerade nicht deren Inhalt, sondern dass Dissens nicht zu einem letzten Urteil über den Kontrahenten führt. Geachtet werden Personen. Der katholische französisch-deutsche Philosoph Rémi Brague, den man sich nicht als Abonnenten von Satirezeitschriften und Anhänger Voltaires vorstellen darf, hat das gerade so ausgedrückt: „Kein Glaube verdient Respekt, auch meiner nicht. Überzeugungen sind Dinge, Respekt kann es nur für Menschen geben.“
Gewiss, Respekt kann im Grenzfall entzogen werden. Wer zu Verachtung übergeht, zahlt persönlich den Preis, dass dann Kommunikation nicht mehr möglich ist. Es hat wenig Sinn, jemandem, den man verachtet, etwas und sei es, dass man ihn verachtet, hinterherzurufen. Darin liegen die Grenzen der Satire wie des religiösen Anspruchs auf Rücksichtnahme, die bei uns von Richtern gezogen werden und nicht vom Faustrecht. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/das-faustrecht-des-papstes-richter-statt-henker-13377107.html