Bente Scheller /BOELL STIFTUNG

14.9.2021 – Eine “Interessenabwägung” bei einem Aufruf zur Gewalt?

Für ihr Ja zu den “Hängt die Grünen”-Plakate argumentierte das Verwaltungsgericht Chemnitz, die Grundsätze für Wahlwerbung ließen offen, ob Voraussetzungen für den Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Daher sei eine Interessensabwägung nötig.

Replying to @BenteScheller

Frau Scheller, in der europäischen Kultur + Semantik gilt Persiflage, Satire, Glosse, Überspitzung, vor allem MEHRDEUTIGKEIT . Aus Interoleranz gegen Ambiguität reüssierte der Faschisms. /Adorno + Frenkel-Brunswick. Noch nie von gehört? www.mesop.de