BDS-Debatte : Es geht nicht um ein paar wehleidige Kulturschaffende

MESOPOTAMIA NEWS : THE PROFESSIONELL GERMAN HOLOCAUSTERS ODER – DER ANTISEMITISMUS ALS ONTOLOGISCHE GENERAL-KATEGORIE

  • Von Barbara Stollberg-Rilinger FAZ  21.12.2020-19:46 – Die Logik der Polarisierung: Viele jüdische Künstler werden an öffentlichen Auftritten gehindert, weil man sie mit der BDS-Bewegung in Verbindung bringt. Ein Gastbeitrag.

Würden Albert Einstein und Hannah Arendt heute wegen ihrer Kritik an Israel als Antisemiten diffamiert? Wir wissen es nicht. Nun können kontrafaktische Behauptungen nicht wahr oder falsch sein, sondern nur mehr oder weniger plausibel. Ist die Behauptung plausibel? Susan Neiman, die in dieser Zeitung für diese Äußerung harsch kritisiert wurde, hat die beiden prominenten jüdischen Deutschen ins Feld geführt, um auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der Anlass zur Besorgnis geben sollte.

Diese Besorgnis haben eine Reihe von Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen unter dem Etikett „GG 5.3 Weltoffenheit“ vor kurzem öffentlich zum Ausdruck gebracht. Es geht um die Tatsache, dass hierzulande Menschen, darunter auch viele jüdische Künstler und Intellektuelle, als Antisemiten mundtot gemacht oder an öffentlichen Auftritten gehindert werden (sollen), weil sie auf irgendeine Weise mit der BDS-Bewegung in Verbindung gebracht werden – und sei es nur, dass sie die Ziele dieser Bewegung zur Diskussion stellen wollen. Mehr als tausend Künstler und Intellektuelle aus aller Welt haben sich mittlerweile GG 5.3 angeschlossen. Der Grund ihrer Besorgnis wurde umgehend performativ bestätigt, die Reflexe funktionierten zuverlässig: Alle Teilnehmer an der Initiative wurden in der „Bild“-Zeitung, auf Twitter und anderswo als Israelhasser verleumdet, die ihre antisemitische Fratze enthüllt hätten. Nun habt euch nicht so, kommentierte das die F.A.Z.

Wo verläuft die Grenze?

Es geht aber nicht um ein paar wehleidige Kulturschaffende. Es geht um die bedrohliche Polarisierung des Diskussionsklimas in Deutschland, die es zunehmend schwerer macht, komplexe, zu Recht umstrittene und keineswegs eindeutige Sachverhalte überhaupt zu thematisieren. Mindestens dreierlei ist diskussionsbedürftig. Erstens ist umstritten, wo die Grenze verläuft zwischen Antisemitismus und Kritik an der israelischen Regierungspolitik. Die derzeitige offiziöse Definition des Antisemitismusbegriffs durch die International Holocaust Remembrance Association (IHRA) verwischt diese Grenze und macht es leicht, jedwede Kritik an der Netanjahu-Regierung zu diskreditieren.

Höchst unklar und diskussionsbedürftig ist zweitens, was die diffuse BDS-Bewegung (Boycott, Divestment, Sanctions) genau ist, was sie will, wer – jenseits formaler Mitgliedschaft – dazugehört, welche ihrer Ziele und Methoden legitim sind und welche nicht. Ist es beispielsweise illegitim zu kritisieren, dass in Israel keineswegs alle Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit vor dem Gesetz gleich sind? Diskussionsbedürftig ist drittens die Resolution des Deutschen Bundestags, wonach Anhängern der BDS-Bewegung keine öffentlichen Mittel und Räume zur Verfügung gestellt werden sollen. An der guten Absicht dieses Beschlusses, dem wachsenden Antisemitismus in Deutschland entgegenzutreten, besteht kein Zweifel. Sehr wohl aber kann man seine unbeabsichtigten Folgen kritisieren. Es gibt mittlerweile eine lange Reihe von Fällen, in denen Balletttänzer oder Musikerinnen, Historiker oder Journalistinnen ausgeladen wurden oder werden sollten, weil sie der Nähe zum BDS beschuldigt werden.

Dass solche Vorgänge die im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankerte Wissenschafts- und Kunstfreiheit tangieren, liegt auf der Hand und ist mittlerweile auch von verschiedenen Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Aber damit ist das Problem nicht beseitigt. Denn bevor man es auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt, bevor man seine Institution der Skandalisierung aussetzt, bevor man sich den schlimmsten Vorwurf zuzieht, den man sich in Deutschland zuziehen kann, schweigt man lieber still und lädt vorsichtshalber niemanden mehr ein, der oder die möglicherweise irgendwann einmal etwas Vorteilhaftes über den BDS geäußert haben könnte. Mit anderen Worten: Der gutgemeinte BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages hat eine Atmosphäre der Rechtsunsicherheit und vorauseilenden Selbstzensur geschaffen, die kein Freund liberaler Rechtsstaatlichkeit ernsthaft gutheißen kann.

Dem Kampf gegen den hierzulande bedrohlich anwachsenden Antisemitismus tut der BDS-Beschluss keinen Gefallen, ganz im Gegenteil. Man befördert vielmehr die gesellschaftliche Polarisierung, deren schlimmste Auswüchse man derzeit ja in den Vereinigten Staaten von Amerika beobachten kann. Die Teilnehmer der Initiative GG 5.3 erleben derzeit, wie eine solche Polarisierungsdynamik funktioniert. Wenn jede vermittelnde Stimme automatisch der Gegenseite zugeschlagen wird, dann gibt es irgendwann keine vermittelnden Stimmen mehr. Wenn stets unterstellt wird, dass der Debattengegner nicht meint, was er aber immer wieder explizit sagt, sondern „implizit“ das Gegenteil im Schilde führt, dann ist keine sachliche Debatte mehr möglich. Dann gibt es keine gemeinsame Sprache mehr, in der man über gegensätzliche Positionen streiten könnte, sondern dann gibt es nur noch feindliche Lager.

Die Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger ist Professorin an der Universität Münster und Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin.