Asyl von Christen – Bosbach kritisiert Kopftuch-Praxis beim BAMF

MESOP NEWS: WOVON PRO ASYL & MEDICO INTERNATIONAL et.al. NICHTS WISSEN WOLLEN

Von Manuel Bewarder | Veröffentlicht am 17.02.2017 | Weltweit hat die Verfolgung von Christen laut der Organisation Open Doors zugenommen. Besonders schlimm ist die Situation in Nordkorea. Dort droht Christen bei Entdeckung das Straflager oder sogar die Hinrichtung. Ausgerechnet eine Muslimin mit Kopftuch bearbeitet Asylanträge verfolgter Christen. Problematisch findet das der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Die Nürnberger Behörde aber verteidigt diese Praxis.

Vor ein paar Tagen traf Wolfgang Bosbach in seinem Wahlkreis in Nordrhein-Westfalen eine Familie, die Asyl in Deutschland beantragt hatte. Die Menschen berichteten ihm davon, dass sie als Christen aus dem Irak geflüchtet waren, aus Angst vor gewaltbereiten Islamisten. Bosbach, der sich als Innenpolitiker schon lange mit dem Thema Asyl beschäftigt, hörte zu.

Schließlich erzählten sie ihm von den Stunden, als sie ihren Asylantrag in einer der vielen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten. Den Irakern saß demnach beim Stellen des Antrags eine BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch gegenüber. Ausgerechnet sie also sollte darüber entscheiden, ob die Christen hierzulande einen Schutzstatus erhalten werden.

Insgesamt rund 97.000 Iraker stellten im vergangenen Jahr einen Asylantrag in Deutschland. Der Irak ist damit eines der Hauptherkunftsländer. Im Monat Januar waren 64,6 Prozent der Asylanträge von Irakern erfolgreich. Die Familie, die mit Wolfgang Bosbach sprach, wurde jedoch abgelehnt. Die Iraker erzählten ihm, dass sie sich benachteiligt fühlten, weil ausgerechnet über ihren Antrag jemand mit Kopftuch zu entscheiden hatte.

Wolfgang Bosbach kann das nachvollziehen. Wenn diese Christen ihr „Verfolgungsschicksal einer Kopftuch tragenden Muslima schildern müssen, dann habe ich Verständnis für die Besorgnis der Antragsteller, dass über ihren Antrag möglicherweise nicht ausschließlich objektiv und vorurteilsfrei entschieden werden könnte“, sagt der Innenexperte.

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