MESOP NEU : PKK-Führer soll junge Frau rekrutiert haben /Schutzgeld in Millionenhöhe eingetrieben

7 Okt 2016 – Welt N24 – Während der Angeklagte Hasan D. (60) von einem Wachmann der Justizbehörde in den Sicherheitssaal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes geführt wurde, standen die rund 70 kurdischen Besucher der Gerichtsverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht spontan auf und bejubelten ihn. Als kurz danach die Richter den Saal betraten, mussten die Zuschauer ermahnt werden, auch dem Gericht die nötige Achtung zu erweisen.

Hasan D. ist angeklagt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter dem Decknamen „Besir“ als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland tätig gewesen zu sein. Von August 2014 bis März 2015 soll er im „PKK-Sektor-Nord“ das „Gebiet Bremen“ geleitet haben. Nachdem ein Streit mit einem Kurden in Bremen eskalierte, wurde Besir nach Kassel versetzt. Bei dem Streit ging es um Hasira, die 21-jährige Tochter eines Bremer Kurden. Hasira soll von der PKK als Kämpferin rekrutiert worden sein. Besir hatte dem Vater versichert, er werde sich für die Rückholung von Hasira einsetzen. Als er dem Vater jedoch im März 2015 mitteilten musste, dass es wohl keine Möglichkeit der Rückholung gäbe, drohte der Vater, die Polizei einzuschalten. Besir soll daraufhin den Vater bedroht haben. Der hielt sogar sein Leben für gefährdet.

Besir hatte Kontakte zu einem Sektionsleiter mit dem Decknamen „Ali“, der im August vom Hamburger Oberlandesgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Besir war zuvor, am 28. Juni dieses Jahres, festgenommen worden.

Die Gerichtsverhandlung begann mit einem Antrag des Verteidigers: Das Gericht sei als „befangen“ abzulehnen. Unter anderem hätten die Richter nicht berücksichtigt, dass sein Mandant bereits 2013 in Kopenhagen vor Gericht stand. Besir soll in Dänemark mehrere Millionen Kronen für die PKK eingetrieben haben. Er wurde in Kopenhagen aber freigesprochen. Nach dem „Strafklageverbrauch“ gilt in Deutschland ein Verbot der Doppelbestrafung. Hasan D. dürfe für die gleiche Tat nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden. Oberstaatsanwalt und Gericht lehnten den Antrag nach kurzer Beratung ab.

Bei der PKK handele es sich um eine terroristische Vereinigung, deren Zweck auf die Begehung von Straftaten gerichtet sei, so die Staatsanwaltschaft.

Der justizpolitische Sprecher der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, Martin Dolzer, ließ dagegen vor Prozessbeginn verlauten: „In Anbetracht der menschenverachtenden Politik der Regierung Erdogan ist dieser Prozess völlig absurd.“ Er fordert eine Aufhebung des PKK-Verbots.

Für den Prozess gegen Hasan D. sind zehn Prozesstage angesetzt.  www.mesop.de