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Philosophie der Tierrechte : Wer kennt ein Schwein, das gut behandelt wird?

Ein Regenwurm mag uns nicht ähneln. Daraus folgt aber nicht, dass es erlaubt wäre, sein Leben zu zerstören: Die Philosophin Martha Nussbaum fordert „Gerechtigkeit für Tiere“ – mit sehr guten Gründen.

Das größte Vergnügen bei der Arbeit an ihrem Buch „Gerechtigkeit für Tiere“ habe ihr das intensive Studium der Forschungsarbeiten zu allen Bereichen der Tierwelt bereitet, schreibt die Philosophin und Rechtstheoretikerin Martha Nussbaum im Vorwort. Man merkt es dem Buch von der ersten bis zur letzten Zeile an. Die Entdeckungen der Wissenschaft zu den Fähigkeiten der Tiere, die in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen haben, bilden den Hintergrund von Nussbaums Denken, das sich an der düsteren Gegenwart entzündet. Dass niemand mehr sagen könne, wie alt Schweine werden würden, ließe man sie je ein Leben nach ihren Wünschen führen, ist ein Beleg für diese düstere Situation; vom Artensterben gar nicht zu reden.

Da sie kein Schwein kenne, das gut behandelt werde, habe sie sich für eine vom Leben inspirierte Fiktion entschieden, sagt Nussbaum bei der Vorstellung eines ihrer Beispieltiere. Diese Fiktion ist eine prächtige schwarze Berkshire-Sau und führt als Kaiserin von Blandlings das Leben eines glücklichen Schweines auf Blandlings Castle. Sie entstammt einem Roman von P. G. Wodehouse, der ein großer Freund der Tiere war. In Nussbaums Version nimmt das Leben der Sau jedoch eine schreckliche Wendung, als sie in eine jener Gebärboxen gestellt wird, die in der industriellen Schweinezucht üblich sind.

Die Kaiserin ist eines von fünf Beispielen neben der Elefantenkuh Virginia, dem Buckelwal Hal, dem trillernden Finken Jean-Pierre und der Hündin Lupa, an denen Nussbaum zeigt, wie das Verhaltensrepertoire der Tiere an der Wirklichkeit zerschellt. Die Elefantin wird von Elfenbeinjägern getötet, der Buckelwal verendet an einem dicken Plastikblock in seinem Magen. Nur die Hündin Lupa trifft es besser: Sie wird als Straßenköter von freundlichen Menschen adoptiert.

Die Konfrontation der Fähigkeiten der jeweiligen Tiere mit der Gewalt, die sie direkt oder indirekt durch menschliches Handeln erleiden, ist deshalb so plastisch, weil sie der Wirklichkeit entnommen ist. Nussbaum greift mit ihren Fähigkeitskatalogen von Tieren die Ergebnisse der neueren Forschung auf. Aus den nicht nur durch Beobachtung, sondern auch durch immer sorgfältiger entwickelte Experimente gewonnenen Erkenntnissen wissen wir zum Beispiel, dass alle Wirbeltiere und viele wirbellose Tiere subjektiv Schmerz empfinden, dass sie auch, ganz allgemein, über eine eigene Weltsicht verfügen.

Nussbaums Beispieltiere haben Namen

Es gibt bei Tieren eine bestimmte Art, auf die sich ihnen die Welt darstellt. Sie haben Emotionen, und zumindest einige, wie Krähen, Elefanten oder verschiedene Affen, können auch Mitgefühl und Trauer äußern (beides setzt das komplexe Erfassen einer Situation voraus). Auch deshalb treten bei Nussbaum die Beispieltiere als Individuen auf und haben Namen.

Aus den Experimenten mit so unterschiedlichen Tieren wie Krähen und Delphinen ist zudem bekannt, dass sie zur Lösung komplizierter Probleme fä­hig sind und die Herstellung wie Benutzung von Werkzeuge lernen können. Aus der Art und Weise, in der solches Wissen in den jeweiligen Populationen weitergegeben wird, lässt sich auch schließen, dass die sozialen Verbände dieser Tiere nicht ein Kontext sind, in dem ein me­chanisch vererbtes Repertoire ausagiert wird, sondern Räume komplizierten so­zialen Lernens, in denen Jungtieren ein großer Teil ihrer Fähigkeiten erst vermittelt wird.

Nussbaum legt so viel Wert auf diese Befunde der Wissenschaft, weil sie die immer noch übliche Grenze zwischen unserer Art und „den Tieren“ hinfällig machen. Intelligenz, Emotionen und Empfindungsvermögen gehören nicht nur zum menschlichen Leben. Auf der Basis neuer Erkenntnisse ist nicht mal die Unterscheidung einer Gruppe von Tieren, die wir als „uns ähnlich“ erkannt haben (wie Affen, Elefanten, Wale oder Hunde), von solchen Tieren haltbar, die als unintelligent gelten wie Regenwürmer oder Fische. Für Nussbaum folgt daraus, dass wir unser theoretisches Denken über die Tiere neu formulieren müssen. Und das hat ihrer Ansicht nach weitreichende Folgen für die Theorie, die po­litische Philosophie und das Recht.

Recht wird von Menschen gemacht. Sie stützen sich dabei auf Theorien. Waren diese Theorien rassistisch, waren es die Gesetze auch. Schlossen die Theorien über Sexualität und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern Frauen aus, taten das die Gesetze auch. Und da die meisten politischen Überlegungen nur auf den Menschen ausgerichtet sind, werden die Tiere nahezu komplett ausgeschlossen. Eine Tatsache, die vor Nussbaum auch schon anderen wie Jean Baudrillard aufgefallen war, aber nie zu einer philosophischen Theorie ausformuliert wurde.

Tierische Fähigkeiten

Nussbaum betont dabei immer wieder, die Grundlage einer solchen Theorie, die Gerechtigkeit für Tiere zum Gegenstand hat, müssten zuerst die Ergebnisse der Tierwissenschaften sein. Denn anders als zum Beispiel die britischen Utilitaristen wie Jeremy Bentham oder der Philosoph John Stuart Mill, die ihre Parteinahme für die Tiere vor allem mit deren Fähigkeit begründeten, Schmerz zu empfinden, geht es Nussbaum um die Betrachtung eines weiteren Rahmens, in dem sich die Fähigkeiten der jeweiligen Tiere entfalten. Die Frage nach der Schmerzempfindungs- und Leidensfähigkeit als Maßstab dessen, was man Tieren antun darf, ersetzt Nussbaum durch das, was sie den „Fähigkeitsansatz“ nennt. Er macht die Fähigkeiten der Tiere, ihre Bedürfnisse nach Bewegung im Raum, nach sozialen Partnern und den Einsatz ihrer Intelligenz zu den Richtwerten für ihre Behandlung.

Wenn Nussbaum Begriffe wie „Ge­rechtigkeit“ und „Ungerechtigkeit“ be­nutzt, setzt das ein Streben nach bedeutsamen Zielen voraus, das durch Unglück, aber auch durch unrechtmäßige Vereitelung, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, blockiert werden kann. Zu solchen Beeinträchtigungen rechnet sie auch das Zufügen von Schmerzen, die die normalen Aktivitäten eines Organismus wie Wahrnehmen, Essen, Bewegen oder Lieben behindern. Für Nussbaum erleiden Tiere auch dann Schaden, wenn man sie Bewegungen nicht ausüben lässt, die zu ihrer Seinsweise gehören – wie das bei Käfighühnern geschieht.

Mit Nussbaums Ansatz ließe es sich daher als Unrecht begreifen, dass Hennen in engen Drahtkäfigen nicht mit den Füßen auf dem Erdboden scharren können, was nicht nur eine Bewegung ist, sondern der Erkundung des Bodens, dem Ausdruck des Befindens oder der Nahrungssuche dient. Wissenschaftliche Grundlage ist hier die Einsicht der Verhaltensforschung, dass die Käfighaltung die Tiere quält. Am Beispiel der Hühner lässt sich aber auch zeigen, dass Nussbaums Fähigkeitsparadigma weiter reicht als bisherige Theorien zum Recht der Tiere. Wenn etwa Philosophen und Tierrechtler „Menschenrechte für Menschenaffen“ fordern, tun sie dies auf der Basis der Annahme, dass die Affen „uns ähnlich“ seien. Auf Grund dieser Ähnlichkeit sollen Affen, Wale oder Hunde dann besondere, unseren Rechten angenäherte Rechte erhalten.

 

Martha Nussbaum: „Gerechtigkeit für Tiere. Unsere ­kollektive Verantwortung“. Übersetzt von Manfred Weltecke. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 416 Seiten, 35 Euro : Bild: Wissenschaftliche Buchgesellschaft

 

Logisch ist dabei der Mensch der Maßstab. Der Ausschluss aller nicht in die vermeintlich menschenähnliche Ka­te­gorie fallenden Lebewesen bleibt er­halten. In ihrer Ablehnung dieses Maßstabs als Grundlegung einer Theorie der Gerechtigkeit für Tiere unterscheidet sich Nussbaum auch von der in Harvard lehrenden Philosophin Christine M. Korsgaard. Korsgaard hatte mit ihrem Hauptwerk „Tiere wie wir. Warum wir moralische Pflichten gegenüber Tieren haben“ (auf Deutsch 2021 bei C.H. Beck erschienen) schon im Titel den Vergleich zum Menschen gezogen und in der Tradition Kants ethische Prämissen auf Tiere erweitert. Aus Nussbaums Sicht bleiben dabei die unterschiedlichen Fähigkeitsausprägungen zwischen Menschen und Tieren, aber auch zwischen den verschiedenen Tieren unbeachtet.

Ein Regenwurm mag uns nicht ähnlich sein. Daraus folgt jedoch nicht, er könne nicht intelligent sein, oder es sei gerecht, durch den Einsatz von Treckern in der Landwirtschaft sein Leben zu zerstören. Nussbaum sieht in den Arbeiten von Tierrechtlern wie Korsgaard zwar bedeutende Fortschritte gegenüber den immer noch virulenten, nur auf den Menschen be­zogenen Rechtstheorien. Angesichts der fortschreitenden Vernichtung der Ar­tenvielfalt ist es für sie aber dringend ge­boten, die Bevorzugung bestimmter Tiere wegen ihrer Ähnlichkeit mit uns zu be­enden. Dafür benötigten allerdings das Recht wie die politische Theorie neue intellektuelle Werkzeuge.

Im Recht sei zwar sehr viel vom Leben der Haustiere die Rede, aber fast gar nicht von allen anderen Tieren. In den meisten Ländern existiere nicht mal eine „Klagebefugnis“ für Tiere, es besteht al­so keine Möglichkeit, einen Rechtsanspruch geltend zu machen, wenn ihnen Un­recht geschieht. Dass Tiere selbst ei­nen solchen Rechtsanspruch nicht geltend machen können, ist für Nussbaum nur ein sehr schwacher Einwand gegen ihren Vorschlag, ihnen einen solchen einzuräumen.

Einen Rechtsanspruch, schreibt sie, könnten auch die meisten Menschen nicht geltend machen. Das betrifft nicht etwa nur Kinder oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Denn, so heißt es prägnant, auch fast alle anderen Menschen benötigten dafür einen Anwalt, da sie nur über geringe juristische Kenntnisse verfügten. Einer zu­künftigen Rechtsordnung, die einen Rechtsanspruch für Tiere vorsieht, hat Martha Nussbaum mit ihrem Buch eine beeindruckende Grundlage geschaffen.

Martha Nussbaum: „Gerechtigkeit für Tiere. Unsere ­kollektive Verantwortung“. Übersetzt von Manfred Weltecke. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 416 Seiten, 35 Euro