MESOPOTAMA NEWS SPECIAL : WÄRE KINDERFICKER ERLAUBT ? / MOHAMED THE PROPHET !

Historische Betrachtung des islamischen Religionsgründers: Was gesagt werden darf –

`Der Prophet Mohammed hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was. Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?´

Von Gerd Buurmann achgut achse 27 Okt 2018

In Jahr 2009 hielt eine Österreicherin zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha ein. Da die Ehe, der Überlieferung zufolge, geschlossen wurde, als Aisha noch ein Kind war, tätigte die Vortragende oben zitierte Aussage. Ein Wiener Gericht verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro.

Da die Frau dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt sah, beschwerte sie sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerdenummer 38450/12). Dieser folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Der Gerichtshof erklärte, die Gerichte in Österreich hätten sorgfältig „die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt“ und seien zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die „Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe“. Wenn ein österreichisches Gericht entschiede, die Aussage der Frau als bedrohlichen Angriff auf den religiösen Frieden in Österreich zu bewerten, so sei dies rechtens.

Wenn eine einfache Aussage über die mutmaßliche Pädophilie eines historischen Feldherrn, der laut einigen Überlieferungen vor eineinhalb Jahrtausenden gewirkt, gelehrt, gemordet und mutmaßlich mit Kindern geschlechtsverkehrt hatte, den religiösen Frieden in einem der Aufklärung verschriebenem westlichen Land gefährden soll, dann ist etwas faul in diesem Staate.

 

Ist das der sogenannte Euroislam?

Ein Bäcker aus Mekka wird hingerichtet, wenn er den Islam verlässt. In Europa leben Menschen, die nicht mehr ohne Personenschutz das Haus verlassen können, weil sie den Islam kritisiert haben. Islamische Gelehrte haben Todesurteile über diese Kritiker gefällt. Diesen Menschen fällt der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Rücken.

Auch in Deutschland wird Kritik am Islam geahndet. Im Jahr 2016 wurde der Religions-Wissenschaftler Hamed Abdel-Samad angezeigt und von der Berliner Staatsanwaltschaft verhört, weil er Mohamed als „Massenmörder und krankhaften Tyrann“ bezeichnet hatte. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er daraufhin:

„Wie kann man eigentlich Volksverhetzung messen? Zählt man die Köpfe, die wegen meines Buches abgetrennt wurden, kommt man auf die Zahl Null. Auch wurden deshalb keine Menschen vertrieben oder von ihrer Arbeit entlassen. Wie viele Menschen sind aber seit dem Erscheinen meines Buches im Namen von Mohamed und dem Koran getötet worden?

Wie viele Menschen wurden vertrieben, versklavt oder vergewaltigt? Wer soll wen eigentlich anklagen? Islamkritiker in der islamischen Welt müssen mit Todesstrafe, Gefängnis oder Auspeitschung rechnen. Auch in Europa werden sie von radikalen Islamisten bedroht. Für Politiker sind sie unerwünscht oder mindestens ‚nicht hilfreich‘. Von Linken und Dialog-Profis werden sie schikaniert, diffamiert und kritisiert. Dass auch die deutsche Justiz sich an dieser Sanktionierung beteiligt, ist für mich ein Skandal!“

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, denen, laut Aussagen der Täter, im Namen des Islams Gewalt angetan wurde. Kritische Worte über einen Krieger und religiösen Fanatiker, der vor mehreren Jahrhunderten gewirkt hat und noch heute Krieger und Fanatiker zu ihren Taten motiviert, als rechtlich zu ahnenden Angriff zu bezeichnen und die Kritiker, die diese Worte nicht selten unter Lebensgefahr zu sagen wagen, gerichtlich zu verurteilen, ist ein ungeheuerlicher Skandal in einer der Aufklärung verschriebenen Gesellschaft.  www.mesop.de