THEO VAN GOGH FESTSTELLUNG: SPRACHE IST WIRKLICHES BEWUSSTSEIN!
Kein Anspruch auf Gendern im Saalekreis
Der Landrat des Saalekreises (Sachsen-Anhalt), Hartmut Handschak, hat das Gendern in der Kreisverwaltung per Anweisung verboten. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf geschlechtergerechte Formulierungen“, heißt es in der Mitteilung an die Verwaltung. In den Texten und Veröffentlichungen solle „auf die Verwendung von verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern“ verzichtet werden. „Orthografische und grammatikalische Richtigkeit, Einheitlichkeit und Verständlichkeit von Texten haben gegenüber einer diskriminierungsfreien Sprache eine höhere Priorität.“
Das sei mit dem generischen Maskulinum sichergestellt. Die CDU zog in diesem Rahmen einen entsprechenden Antrag zum Genderverbot wieder zurück, da der Zweck erfüllt sei, und auch die FDP begrüßte die Entscheidung. Christina Kleinert, Dezernentin der Inneren Verwaltung, sagte auf eine Anfrage des Spiegel, man berufe sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Demnach gebe es keine gesetzliche Pflicht zu einer vermeintlich gendergerechten Sprache. Wichtig sei, dass die Kommunikation einerseits rechtssicher, andererseits barrierefrei sei – Sonderzeichen wie Sternchen könnten das nicht leisten. Laut MDR soll es aber keine disziplinarischen Maßnahmen geben, wenn sich die Mitarbeiter der Verwaltung nicht daran halten, denn es handle sich um eine Richtlinie. Sie würden in solchen Fällen allerdings „weiter sensibilisiert“ werden, die Richtlinie in ihrer Kommunikation umzusetzen. (spiegel.de, mdr.de)
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